Justiz
Prozess um Bankzinsen
Die Tübinger KSK und Verbraucherschützer streiten vor dem Landgericht.
Vor dem Landgericht war gestern der Gütetermin zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Kreissparkasse Tübingen (KSK). Demnach habe diese in ihrem Riester-Rente-Produkt „VorsorgePlus“ Negativzinsen erhoben, was die Verbraucherschützer für illegal halten. Ein KSK-Kunde war bei der Verbraucherzentrale vorstellig geworden: Er habe zwar 1,25 Prozent Staffelzins kassiert, doch der versprochene variable Zins (minus 0,9 Prozent) wurde damit verrechnet. Dabei hatte ihm die Bank nach Angaben der Verbraucherzentrale zwei Guthabenzinsen zugesagt. Die Klage richtet sich konkret gegen eine von der Kreissparkasse veröffentlichte Preisinformation vom 22. November 2016, wonach die zu diesem Zeitpunkt geltenden Grundzinsen dieses Produktes minus 0,5 Prozent betragen. Zudem hält die Verbraucherzentrale die Klausel, mit der die variablen Zinsen verrechnet werden, für intransparent.
Die KSK wiederum verlangt von der Verbraucherzentrale Unterlassung sowie Schadenersatz für deren „wahrheitswidrige Behauptung“. In einer Pressemitteilung beteuert die Bank, dass sie nie Negativzinsen für den Riester-Sparplan verlangt habe, „den Kunden immer Zinsen gutgeschrieben worden sind und dies auch künftig so gehandhabt wird“. Ein ähnliches Verfahren führte die Verbraucherzentrale gegen die Reutlinger Volksbank. Der zuständige Richter sieht in beiden Fällen aber Unterschiede. Das Urteil soll am 29. Juni fallen.