Tübingen · Amtsgericht

Protest im Gemeinderat: Amazon-Gegner muss 1500 Euro zahlen

Ein Amazon-Gegner protestierte in einer Gemeinderatssitzung dagegen, dass Tübingen die Ansiedlung der KI-Forschung des Konzerns im Technologiepark ermöglichte. Dabei verlas er ein Thesenpapier zum Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Bundeswehr. Das wertete das Gericht als Hausfriedensbruch.

02.12.2020

Von job

Abbild der Göttin der Gerechtigkeit Justizia über dem Eingang zum Tübinger Gerichtsgebäude in der Doblerstraße. Ihre Augen sind verbunden, weil vor dem Gesetz alle gleich sein sollen. Symbolbild: Erich Sommer

Abbild der Göttin der Gerechtigkeit Justizia über dem Eingang zum Tübinger Gerichtsgebäude in der Doblerstraße. Ihre Augen sind verbunden, weil vor dem Gesetz alle gleich sein sollen. Symbolbild: Erich Sommer

Mit Spannung war am Mittwochmorgen das Urteil des Amtsgerichts erwartet worden, denn am ersten Verhandlungstag hatte sich das Verfahren als juristisch unerwartet verzwickt gezeigt: Durfte Tübingens OB Boris Palmer den Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs in seiner Eigenschaft als Stadtoberhaupt stellen? Oder hätte es dazu nicht den Beschluss des Gemeinderats gebraucht, dessen Hausrecht durch die Proteste verletzt worden war? Dazu waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterschiedlicher Auffassung gewesen.

Die Richterin nahm sich also nochmal Zeit bis zur Urteilsverkündung, um das rechtlich zu prüfen. Sie fand einen anderen Fall, in dem ein Bürgermeister eine Störung des Gemeinderats angezeigt und damit Erfolg gehabt hatte. Außerdem, so ihre Argumentation, müsse ein OB nicht bei jeder Unterschrift dazuerklären, in welcher Funktion er sie gerade leiste. Als Vorsitzender des Gemeinderats habe er sehr wohl das Hausrecht inne gehabt, das durch die Proteste verletzt worden sei.

Sie verurteilte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs – wie bereits im Strafbefehl – zu einer Strafe von 50 Tagessätzen und blieb damit unter der Forderung der Anklage nach 60 Tagessätzen. Da er keine Angaben zu seinen persönlichen Einkommensverhältnissen gemacht hatte, setzte sie die Tagessatzhöhe auf 30 Euro fest. Ob er dagegen Rechtsmittel einlegt, stand am Mittwoch noch nicht fest.