Tübingen · Pandemie

Privater Sicherheitsdienst soll unterstützen

Tübingen will frühzeitig auf eine zweite Corona-Welle reagieren können.

04.08.2020

Von ST

Angesichts der Zunahme von Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg trifft die Stadt Tübingen Vorbereitungen für Maßnahmen, die die Ansteckungsgefahr in der Stadt verringern sollen. Dies gab die Verwaltung am Donnerstag bekannt. „Das sommerliche Nachtleben mit großen Menschenmengen auf dem Holzmarkt und auf dem Österberg macht uns Sorgen“, so Oberbürgermeister Boris Palmer. Im Falle einer zweiten Welle müsse die Stadt kurzfristig eingreifen können. „Deshalb prüfen wir jetzt, welche Maßnahmen rechtlich möglich sind“, so Palmer weiter.

Zunächst soll die Nachtstreife über einen privaten Sicherheitsdienst verstärkt werden: In den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag sind ab sofort doppelt so viele Sicherheitskräfte unterwegs. Neben dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind auf dem Österberg auch Mitarbeiter/innen der mobilen Jugendarbeit im Einsatz. Die Stadtwerke setzen in der Tübus-Linie 10 auf den Österberg am Wochenende Sicherheitspersonal ein, das die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert.

Im zweiten Schritt könnte der KOD die Personalien aller aufnehmen, die in Gruppen mit mehr als fünf Personen zusammensitzen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung will Palmer von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängig machen. Das Land räume den Kommunen die Möglichkeit ein, weitere lokale Maßnahmen zu ergreifen. „Ich gehe davon aus, dass wir an zentralen Treffpunkten wie der Treppe auf dem Holzmarkt ebenso Personalien erfassen können, wie es die Verordnung für einen Restaurantbesuch vorsieht“, so Palmer. Infektionsketten sollen dadurch nachvollziehbar werden.

Eine dritte Maßnahme wären nächtliche Alkoholverbote und Betretungsverbote für Bereiche der Altstadt. „Sollte es tatsächlich eine zweite Welle geben, kommt es ganz entscheidend darauf an, dass man von Anfang an dazwischen geht“, so Palmer. „Die Einschränkungen, die jetzt zur Diskussion stehen, haben das Ziel, andere Freiheiten im Bereich der Kitas und Schulen sowie im Einzelhandel und in der Gastronomie zu erhalten.“

Info Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung dürfen sich Gruppen mit maximal 20 Personen treffen. Wo kein Abstand von 1,5 Metern möglich ist, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Weitere Infos gibt’s online auf www.tuebingen.de/corona.

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Erstellt:
04.08.2020, 20:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 01sec
zuletzt aktualisiert: 04.08.2020, 20:00 Uhr

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