Privat und beruflich auf Konfrontation

Akademikerin kommt nach Betrug mit Freiheitsstrafe auf Bewährung davon

Wegen Betrugs sowie Urkundenfälschung in 34 Fällen und weiterer Delikte verurteilte das Amtsgericht Tübingen am Freitag eine 45-jährige Volkswirtin aus der Schweiz zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

22.09.2018

Von Dorothee Hermann

Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss die Frau 1000 Euro an die Jugend- und Bewährungshilfe Tübingen zahlen. Die insgesamt 37.900 Euro, die sie durch Betrügereien erlangte, sollen eingezogen werden. Die Bewährung sei nur mit Vorbehalten noch möglich, sagte die Richterin: weil vorhergehende Gerichtsurteile gegen die Frau nicht einschlägig waren. Obwohl die Ange...

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