Tübingen/Reutlingen · Corona

Polizeiliche Maskenkontrolle: Mit Augenmaß und Bußgeld

Die Polizei kontrolliert von Mittwoch an die Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr.

14.09.2020

Von ST

Bislang kontrollierte vor allem die Polizeibehörde die Einhaltung der Maskenpflicht in den Bussen, wie hier in Reutlingen im Juli. Archivbild: Anne Faden

Bislang kontrollierte vor allem die Polizeibehörde die Einhaltung der Maskenpflicht in den Bussen, wie hier in Reutlingen im Juli. Archivbild: Anne Faden

Das Polizeipräsidium Reutlingen kündigt an, vom morgigen Mittwoch, 16. September, an gezielt im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren – in enger Abstimmung mit Ortspolizeibehörden und regionalen Verkehrsbetrieben. Damit will die Polizei die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wieder verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung rücken.

Gleichzeitig soll die Arbeit von Menschen wie Busfahrern und Kartenkontrolleuren unterstützt werden, die immer wieder mit Maskenverweigerern konfrontiert seien und auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen schon körperlich angegriffen wurden.

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit 1. Juli mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden, erinnert Polizeisprecher Martin Raff in einer Pressemitteilung. Gleichwohl würden die Polizeibeamtinnen und -beamten mit Augenmaß dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Wer sich jedoch unbelehrbar zeigt, müsse mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen.

„Die Vorgaben sind zwingend erforderlich, um letztlich Menschenleben zu schützen“, so Raff. Wer die Infektionsschutzregeln einhält und eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, leiste einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das Virus. „Das Polizeipräsidium Reutlingen appelliert daher an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Wer Maske trägt, zeigt Verantwortung.“

Nach Einschätzung von Experten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus, betont Raff, insbesondere dort, wo das Abstand halten zu kurz kommt. „Vor dem Hintergrund wieder ansteigenden Zahlen an Covid-19-Neuinfektionen sollte die seit dem 27. April in Baden-Württemberg für bestimmte Bereiche geltende Maskenpflicht sehr ernst genommen werden.“

Aufgrund der zu beobachtenden zunehmenden Nachlässigkeit im Umgang mit Abstandsgebot und Mund-Nasen-Bedeckung habe das Innenministerium die Polizeipräsidien beauftragt, dies im (ÖPNV) gezielt zu überwachen. Insbesondere in Bussen und Bahnen sowie an den entsprechenden Wartebereichen kommen sich Menschen zwangsläufig sehr nahe, so Raff: „Deshalb ist gerade dort die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln unerlässlich zum Schutz für uns alle.“

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Erstellt:
14.09.2020, 16:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 57sec
zuletzt aktualisiert: 14.09.2020, 16:00 Uhr

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