Tübingen · Corona

Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an

Besonders über die Osterfeiertage sollen die Beamten in der Region verstärkt den öffentlichen Raum überwachen.

08.04.2020

Von job

Auch der Volkspark in der Tübinger Südtadt ist gesperrt, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bild: Ulrich Metz

Auch der Volkspark in der Tübinger Südtadt ist gesperrt, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bild: Ulrich Metz

Über die Osterfeiertage will das Polizeipräsidium verstärkt überprüfen, ob sich die Menschen an die Corona-Verordnung und das Versammlungsverbot halten. Dazu will es wie schon an den vergangenen Wochenenden auf verstärkte Präsenz und Kontrollen im öffentlichen Raum setzen. Zur besseren Lageeinschätzung sei auch der Einsatz von Drohnen möglich, heißt es in einer Mitteilung.

Demnach werde die Polizei insbesondere an bekannten Ausflugszielen, Grillplätzen, Parks, Grünanlagen und sonstigen Plätzen präsent sein, wo auch aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen Ansammlungen von Menschen zu erwarten sind und schon entsprechende Verstöße festgestellt wurden. Auch Bikerstrecken und -treffpunkte sowie Jugendtreffs werden in die Kontrollen einbezogen.

Überprüfen wollen die Beamten auch, ob sich Gaststätten und Prostitutionsbetriebe an die angeordnete Schließung halten. An Gründonnerstag und am Samstag werden die Einsatzkräfte zudem darauf achten, ob die Abstandsregelungen in Geschäften, Supermärkten und Baumärkten eingehalten werden. Obwohl sich die meisten Menschen vorbildlich an die zum Infektionsschutz erlassenen Regeln und Verbote halten würden, sei aufgrund der bisherigen Erfahrungen damit zu rechnen, dass es wie an den vergangenen Wochenenden auch, an den Feiertagen vermehrt zu Verstößen kommen wird. Diese können nicht nur Ermahnungen, sondern auch Platzverweise und Anzeigen nach sich ziehen.

Die Polizei appelliert, sich an die Beschränkungen zu halten. Die entsprechenden Regeln und Verbote zur Eindämmung des Infektionsrisikos seien richtig, wichtig und zum Schutz aller. Sie rät, überlaufene Orte zu meiden und den Mindestabstand zu anderen Personen zu wahren. „Sie können jederzeit alleine, mit einer weiteren Person, die nicht in Ihrem Haushalt lebt, oder mit den Personen, mit denen Sie zusammenleben, ins Freie gehen. Zu weiteren Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten - auch beim Einkaufen“, heißt es in der Mitteilung.

In der eigenen Wohnung, im Garten oder auf dem eigenen Wochenendgrundstück dürfen sich - sofern es nicht alle Angehörige des eigenen Haushalts sind - insgesamt maximal fünf Personen treffen, es sei denn, die Anwesenden sind in gerader Linie miteinander verwandt. Die Polizei rät jedoch, auch über die Verbote hinaus auf nicht unbedingt erforderliche Kontakte zu verzichten, um sich selbst, Angehörige und Freunde zu schützen.

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Erstellt:
08.04.2020, 16:20 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 06sec
zuletzt aktualisiert: 08.04.2020, 16:20 Uhr

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