Reutlingen · Amtsgericht
Plötzliche Flucht durch das Fenster
Eine Psychiatrieärztin wurde vom Vorwurf der Gefangenenbefreiung freigesprochen. Die Pflicht zu Überwachen bestand nicht.
23.09.2021
Eine Psychiatrieärztin wurde vom Vorwurf der Gefangenenbefreiung freigesprochen. Die Pflicht zu Überwachen bestand nicht.