Justiz

Pflegetöchter-Missbrauchsprozess: fünfeinhalb Jahre Haft

Der Angeklagte im Pflegetöchter-Missbrauchsprozess muss für fünfeinhalb Jahre in Haft.

04.03.2021

Von sja

Die Eingangstüre des Tübinger Gerichtsgebäudes in der Doblerstraße. Bild: Jonas Bleeser

Die Eingangstüre des Tübinger Gerichtsgebäudes in der Doblerstraße. Bild: Jonas Bleeser

Nun fiel das Urteil im Pflegetöchter-Missbrauchsprozess am Tübinger Landgericht: Der 65-jährige Angeklagte aus dem Steinlachtal saß heute wieder persönlich auf der Anklagebank, nachdem er vergangene Woche zwischenzeitlich abgetaucht war. Fünfeinhalb Jahre Haft lautete das Urteil, dass der vorsitzende Richter Armin Ernst verkündete.

Der Mann hatte seine beiden damals minderjährigen Pflegetöchter über Jahre hinweg sexuell misshandelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Woche hat der Angeklagte Zeit, um Revision einzulegen.