Justiz
Pflegetöchter-Missbrauchsprozess: fünfeinhalb Jahre Haft
Der Angeklagte im Pflegetöchter-Missbrauchsprozess muss für fünfeinhalb Jahre in Haft.
Nun fiel das Urteil im Pflegetöchter-Missbrauchsprozess am Tübinger Landgericht: Der 65-jährige Angeklagte aus dem Steinlachtal saß heute wieder persönlich auf der Anklagebank, nachdem er vergangene Woche zwischenzeitlich abgetaucht war. Fünfeinhalb Jahre Haft lautete das Urteil, dass der vorsitzende Richter Armin Ernst verkündete.
Der Mann hatte seine beiden damals minderjährigen Pflegetöchter über Jahre hinweg sexuell misshandelt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Woche hat der Angeklagte Zeit, um Revision einzulegen.
Zum Dossier: Missbrauchsprozess Steinlachtal