Preisangaben

Pfand ist harte Nuss für Richter

Darf die Abgabe extra berechnet werden? Über diese Praxis im Handel muss der BGH entscheiden.

18.06.2021

Von dpa

Am Automaten gibt es Pfand zurück. Aber wie muss es beim Einkauf ausgezeichnet werden? Foto: Monika Skolimowska/dpa

Am Automaten gibt es Pfand zurück. Aber wie muss es beim Einkauf ausgezeichnet werden? Foto: Monika Skolimowska/dpa

Karlsruhe. Auf Getränkeflaschen wird meist Pfand fällig – aber ist das im Werbeprospekt im Preis schon enthalten oder wird es zusätzlich berechnet? Bisher weisen viele Händler Pfand separat aus. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bezweifeln allerdings, dass das seine Richtigkeit hat, wie sich in einer Verhandlung am Donnerstag herausstellte.

Der Verband Sozialer Wettbewerb will die Frage grundsätzlich klären lassen und hat eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel verklagt. Auch dort waren in einem Prospekt aus dem Herbst 2018 bei Getränken und Joghurt im Glas die reinen Preise abgedruckt, mit dem Zusatz „zzgl. ... EUR Pfand“. Der Verband hält das für unzulässig. Tatsächlich hatte der BGH schon in den 1990er Jahren entschieden, dass das Pfand im Preis enthalten sein muss. Das sei ein Gebot der Preisklarheit. Die Politik schrieb in die Preisangabenverordnung aber etwas anderes. Dort steht bis heute, dass „eine rückerstattbare Sicherheit“ extra anzugeben ist, nicht im Gesamtbetrag. Doch diese Vorschrift ist wohl inzwischen durch europäisches Recht überholt, die deutsche Verordnung wurde aber nicht entsprechend angepasst.

„Was sollen die armen Lebensmittelhändler denn machen?“, sagte der BGH-Anwalt des Kieler Unternehmens, Christian Rohnke. „Das ist eine ganz klare Vorschrift.“ Die Kunden hätten sich längst daran gewöhnt, dass das Pfand extra steht. Auch das diene der Preisklarheit. Der Vertreter des Verbandes, Peter Wassermann, hielt dagegen: „Nur weil alle oder die meisten es falsch machen, kann ich doch nicht sagen, ich muss es hinnehmen.“ Viele Verbraucher brächten die Pfandflaschen außerdem nie zurück, bekämen also nichts erstattet. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch sagte, der Fall sei nur vermeintlich einfach, rechtlich aber kompliziert. Das Urteil soll in nächster Zeit verkündet werden, ein Termin stand nicht fest. Weil es um Unionsrecht geht, ist auch denkbar, dass der Senat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltet.

Zum Artikel

Erstellt:
18.06.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 57sec
zuletzt aktualisiert: 18.06.2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Wirtschaft: Macher, Moneten, Mittelstand
Branchen, Business und Personen: Sie interessieren sich für Themen aus der regionalen Wirtschaft? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Macher, Moneten, Mittelstand!