Tübingen

Palmer unterschreibt Verfügung: Fragen und Antworten zum Tübinger Tagesticket

Das „Tübinger Tagesticket“ gilt von Montag, 15. März, an als Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest und ist Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Betriebe.

13.03.2021

Von tol

Wer einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen kann, erhält ein „Tübinger Tagesticket“, das Zutritt zu vielen Betrieben in Tübingen verschafft. Bild: Ulmer

Wer einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen kann, erhält ein „Tübinger Tagesticket“, das Zutritt zu vielen Betrieben in Tübingen verschafft. Bild: Ulmer

Diese erweiterte Testpflicht gilt für alle, auch für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer Samstag unterzeichnet.

Warum führt Tübingen die Testpflicht ein? Seit dem 29. Januar liege die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen konstant unter 50, heißt es in einer städtischen Pressemitteilung vom Samstag. Deshalb konnte der Einzelhandel am 8. März wieder öffnen. Derzeit steigen die Infektionszahlen in Baden-Württemberg wieder an und das Robert-Koch-Institut prognostiziert wegen der Ausbreitung der britischen Mutation für die kommenden Woche einen schnelleren Anstieg. Nur Tübingen und Pforzheim liegen aktuell noch unter einer Inzidenz von 35. Acht Landkreise liegen über der Marke von 100, die zur sogenannten Notbremse führt. Es bestehe also die Gefahr, dass nicht die erhofften weiteren Öffnungsschritte kommen, sondern Kreis für Kreis ein dritter Lockdown. Mit der erweiterten Testpflicht solle dies für Tübingen verhindert werden.

Wo gilt die Testpflicht? Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Tübinger Innenstadt (Zinser-Dreieck und Altstadt). Die Testpflicht gilt nur für jene Betriebe, die wieder schließen müssten, wenn die Tübinger Inzidenz über 100 steigt. Das sind zum Beispiel Bekleidungsgeschäfte oder Haushaltswarenläden. Die Testpflicht in der Innenstadt gilt nicht in Geschäften, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen, zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte oder Buchhandlungen. Im gesamten Stadtgebiet, auch in den Stadtteilen, gilt die Testpflicht für Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios. Alle Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen darauf am Eingang gut sichtbar mit Plakaten hinweisen, die die Stadtverwaltung zur Verfügung stellt.

Was ist das Tübinger Tagesticket? Das Tübinger Tagesticket bescheinigt, dass Besitzer dieses Nachweises am selben Tag einen Corona-Schnelltest gemacht haben und das Ergebnis negativ war. Das heißt, dass Tagesticketinhaber am Tag des Tests mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend sind. Dies könne aber schon am nächsten Tag anders sein und der Test entdecke nicht alle Infektionen. Daher gelte weiterhin auch in Tübingen: Vorsichtig bleiben und AHA-Regeln beachten (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske).

Wie und wo wird getestet? In der Innenstadt stehen am Montag fünf Teststationen bereit, die von 9.30 bis 19 Uhr geöffnet sind: auf dem Marktplatz, am Haagtor, in der Kulturhalle, in der Karlstraße (Zinser) und in der Poststraße beim Bahnhof. Am Dienstag kommt eine weitere Station auf der Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein) hinzu. Die dort eingesetzten nasalen Schnelltests sind schmerzfrei und kostenlos. Wer negativ getestet ist, erhält als Bestätigung ein Tübinger Tagesticket. Wer über einen personalisierten tagesaktuellen Schnelltest-Nachweis verfügt, der von einem Arbeitgeber, einer Schule oder einer Arztpraxis ausgestellt wurde, kann diesen an einer Teststation in ein Tübinger Tagesticket umwandeln, ohne sich erneut testen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass aus dem Nachweis hervorgeht, dass der Test unter Aufsicht einer medizinischen Fachkraft erfolgt ist. Betriebe, die einer Testpflicht unterliegen, können für die Nutzung ihrer eigenen Angebote auch einen Schnelltest vor Ort anbieten, der von der Stadt finanziert wird. Das gilt insbesondere für Friseursalons.

Wie wird kontrolliert? Die Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen sich das Tübinger Tagesticket vor dem Verkauf vorlegen lassen. Der städtische Vollzugsdienst kann überprüfen, ob das Tagesticket auf den Namen der Person ausgestellt wurde, die es mit sich führt.

Wie geht es weiter? Die Universitätsstadt Tübingen hat beim Land Baden-Württemberg einen Antrag gestellt, im Rahmen eines Modellversuchs weitere Öffnungen zu erproben, die durch Testpflichten abgesichert werden sollen. Die von Oberbürgermeister Boris Palmer unterzeichnete Allgemeinverfügung enthält bereits alle entsprechenden Regelungen. Sie treten am Dienstag, 16. März, in Kraft, falls die Zustimmung aus Stuttgart erteilt wird. Dann können in Tübingen auch die Außengastronomie und Kultureinrichtungen wie Theater wiederöffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ebenfalls ein Tübinger Tagesticket oder ein Schnelltest der jeweiligen Einrichtung.

Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Tübinger Innenstadt (Zinser-Dreieck und Altstadt). Bild: Stadt Tübingen

Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Tübinger Innenstadt (Zinser-Dreieck und Altstadt). Bild: Stadt Tübingen

Alle Infos auch unter www.tuebingen.de/tagesticket

Umfrage

Was halten Sie vom Tübinger Modellversuch mit mehr Lockerungen und verpflichtenden Schnelltests?

Erst zum Schnelltest, dann zum Shoppen, in den Biergarten oder ins Theater: Die Stadt Tübingen soll zum Modellprojekt des Landes werden. Von Montag an gilt Corona-Testpflicht in der Tübinger Altstadt-Zone – auch für Einzelhandel und Friseure. Am Dienstag sollen Außengastronomie und Kultureinrichtungen öffnen.
26 %
Finde ich gut. Nur wenn man es ausprobiert, kann man herausfinden, ob Lockerungen trotz drohender dritter Corona-Welle möglich sind.
72 %
Finde ich falsch. Die Corona-Infektionszahlen sind einfach noch zu hoch, um mit so vielen Lockerungen alles zu riskieren.
2 %
Ist mir egal. Ich bin geimpft.
8506 abgegebene Stimmen

Zum Artikel

Erstellt:
13.03.2021, 18:27 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 58sec
zuletzt aktualisiert: 13.03.2021, 18:27 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!