Tübingen

Ordnungsdienst kann Personalien von Gruppen ab elf Personen aufnehmen

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer erlassen, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.

09.10.2020

Von ST

Überzeugte sich bereits von der Nutzung der Corona-App auf dem Holzmarkt: OB Boris Palmer (links). Archivbild: Klaus Franke

Überzeugte sich bereits von der Nutzung der Corona-App auf dem Holzmarkt: OB Boris Palmer (links). Archivbild: Klaus Franke

Die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Tübingen können ab sofort die Personalien von Menschen aufnehmen, die auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Gruppen mit mehr als zehn Personen zusammensitzen und feiern. Alternativ kann die installierte und aktivierte Corona-Warn-App auf dem Mobiltelefon vorgezeigt werden. Damit hat die Verwaltung nun einen Anlass für die Kontrolle bestimmt. Denn anlasslos darf der KOD keine Personalien aufnehmen.

„So wie es bei jedem Restaurantbesuch verpflichtend ist, den Namen und die Kontaktdaten anzugeben, handhaben wir es nun auch bei größeren Gruppen auf dem Holzmarkt, auf der Platanenallee oder auf dem Österberg. Das macht Infektionsketten leichter nachvollziehbar und dient der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger“, erläutert Palmer. Wer keine persönlichen Daten angeben möchte, kann stattdessen die Corona-Warn-App nutzen. „Das ist der einfachste und effektivste Weg der Kontakterfassung“, betont Palmer. „Die App speichert weder Name noch Adresse und informiert aktiv über Risikobegegnungen“, sagt Palmer. „Die Corona-Warn-App könnte ein entscheidender Vorteil für den Kampf gegen einen drohenden lokalen Lockdown sein.“

In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu Übergriffen auf städtische Sicherheitskräfte. Die Verwaltung hat daher einen privaten Sicherheitsdienst engagiert, der den KOD bei den Kontrollen unterstützt. Diese werden nach dem landesweiten Inkrafttreten der zweiten Pandemiestufe verschärft. Nach der derzeit gültigen Corona-Landesverordnung dürfen sich Gruppen mit maximal 20 Personen treffen. Weitergehende lokale Maßnahmen sind laut Stadtverwaltung zulässig, auch bei einer Inzidenzrate von unter 35 Infizierten. Ab dieser gebe es eine Pflicht zu Maßnahmen.

Zum Artikel

Erstellt:
09.10.2020, 18:05 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 46sec
zuletzt aktualisiert: 09.10.2020, 18:05 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!