Tübingen
Öffentliches Interesse
Tübingens Bürgermeisterin Daniela Harsch bekam sexistische Mails. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein („Kein öffentliches Interesse?“, 14. Oktober).
Für die Tübinger Staatsanwaltschaft braucht es wohl etwas Nachhilfe, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass bezüglich der Verfolgung der Strafanzeige wegen sexistischen Hass-Mails gegen die Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch kein öffentliches Interesse bestehe.
Was nutzen uns die besten Gesetze (Paragraph 188 (StGB, die Red.) gegen Hass und Hetze), wenn sie nicht angewendet werden.
Ich empfehle der Tübinger Staatsanwaltschaft zur Nachhilfe einen Filmnachmittag oder -abend mit dem Dokumentarfilm aus der arte Mediathek: „#Dreckshure“, in dem aufgezeigt wird, wie Männer Frauen im öffentlichen Raum, seien es Politikerinnen – zum Beispiel wie die Grünen-Politikerin Renate Künast oder Sigrid Maurer (Österreich) –, Journalistinnen oder Bloggerinnen zum Schweigen bringen wollen durch solche sexistischen Beleidigungen.
Dass außerdem der Weg von verbaler Gewalt wie bei Hass-Mails bis hin zu physischer Gewalt oft ein ziemlich kurzer ist, zeigt exemplarisch das Beispiel des so genannten „Bierwirts" und Sigrid Maurer.
Gut, dass das TAGBLATT das Problem aufgreift.