Polizei

ÖPNV-Kontrollen: 262 Maskenverstöße im Kreis Tübingen

In einer großangelegten Aktion kontrollierten rund 100 Beamtinnen und Beamte am Mittwoch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

16.09.2020

Von ST

Symbolbild: Ulrich Metz

Symbolbild: Ulrich Metz

In den vier Landkreisen Tübingen, Reutlingen, Zollernalb und Esslingen (wozu auch der Stuttgarter Flughafen gehört) wurden zwischen 7 und 13 Uhr insgesamt 1927 Menschen ohne Maske angesprochen und sensibilisiert. 262 davon im Kreis Tübingen, 140 im Kreis Reutlingen, wie ein Polizeisprecher auf Nachfrage mitteilte. Strafen verhängte die Polizei bei Einsicht nicht. Es ging vor allem um die Sensibilisierung.

Die meisten Menschen ohne oder mit falsch getragener Maske wurden demnach an den Wartebereichen angetroffen, an denen ebenfalls die Maskenpflicht gilt, was vielen jedoch nicht bewusst gewesen sei. Die Kontrollen fanden vor allem an den Hauptknoten, etwa dem Tübinger Busbahnhof, statt. Doch auch in den Bussen und Bahnen wurde kontrolliert. Fahrgästen, die ihren Mund-Nasen-Schutz vergessen hatten, reichte das zuständige Reutlinger Präsidium kostenlos Einwegmasken. Drei Personen zeigten sich in den vier Kreisen insgesamt uneinsichtig und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen.

Wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermittelt das Polizeirevier Flughafen außerdem gegen eine 59 Jahre alte Frau, die in der S-Bahn in Richtung Flughafen ohne Maske unterwegs war und ein ganz offensichtlich selbst ausgefülltes Online-Attest vorzeigte. Solche Blanko-Schriftstücke kursieren im Internet und können bei Gebrauch den genannten Straftatbestand verwirklichen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht. Neben dem erwähnten Bußgeld erwartet die Frau auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das Polizeipräsidium Reutlingen warnt vor dem Herunterladen dieser Atteste und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Kontrollen waren am Montag angekündigt worden und sollen auch künftig fortgeführt werden.