Tübingen

Obergrenze

Die Tübinger Stadtverwaltung bittet noch bis Montag um 8 Uhr 5000 Einwohner um ihre Meinung zum Au-Brunnen, dessen Areal neuer Standort eines Gewerbegebiets werden könnte.

18.11.2017

Von Evelyn Ellwart, Tübingen

Mit der Bürgerbefragung stehen die Befragten vor der Wahl zwischen Pest und Cholera. Sie müssen eine der beiden im Moment noch unberührten ökologischen Flächen Schelmen oder Au opfern für ein Gewerbegebiet. Man kann sich fragen, wie es zu dieser Zwangslage der Entscheidung kommt und wer einen dazu zwingt. Man kann sich wünschen, dass es eine dritte Variante gäbe, in der man keine weiteren 10 Hektar wählen darf und damit eintritt für einen Stopp des unbegrenzten „Immer Mehr“, für kluges zirkuläres Wachstum, das eine „Obergrenze für Gewerbe“ einhält.

Nun haben wir die Bürgerbefragung aber am Hals. Darum spricht die BI eine Empfehlung aus für Variante 2, die die Bebauung des Schelmen vorsieht und nicht des Wasserschutzgebiets Au. Der Grund dafür: Nur beim Wasserschutzgebiet hat die Ausweisung der Fläche in dem eigentlich theoretischen Flächennutzungsplan eine sofortige konkrete Auswirkung. Mit Inkrafttreten des Plans wird das Wasserschutzgebiet sofort und irreversibel aufgehoben. Bei allen anderen Flächen, die als Gewerbe ausgewiesen werden, stehen diese zwar in dem Plan, aber dieser hat für die Realität erst einmal keine konkrete Auswirkung. Bevor darauf Gewerbe gebaut werden darf, muss die Genehmigung im Gemeinderat geholt werden und dort kann dagegen abgestimmt werden.

Es ist also eine zeitliche Dimension, die die Abstimmung für Variante 2 jetzt nahelegt. Jetzt muss verhindert werden, dass das Wasserschutzgebiet aufgehoben wird. Danach kämpfen wir weiter für den Schelmen.