Letzte Bitte an Hauseigentümer

Ob Palmer will leerstehenden Wohnraum haben – und deutet härteres Vorgehen an

Die Eigentümer leerstehender Häuser in Tübingen bekommen in den nächsten Tagen noch einmal Post von Oberbürgermeister Boris Palmer. Er fordert sie darin auf, ihr Haus oder ihre Wohnung zu vermieten – und er weist auf die Möglichkeit eines Bußgelds und einer Beschlagnahmung hin.

17.02.2016

Von Sabine Lohr

Tübingen. Die Wohnungsnot ist groß in Tübingen – und angesichts der auf den Wohnungsmarkt drängenden Flüchtlinge mit Bleiberecht wird sie noch größer. Mit rund 2000 Flüchtlingen, die in diesem und dem nächsten Jahr in der Stadt untergebracht werden müssen, rechnet die Stadtverwaltung. Darum hat sie nicht nur Standorte für neue Häuser festgelegt, sondern auch geschaut, wo Häuser oder Wohnungen von privaten Eigentümern leer stehen.

Ende 2015 schrieb OB Boris Palmer 96 Hauseigentümer an und bat sie darum, ihr Haus oder ihre Wohnung zu vermieten. Der Rücklauf war mager: Nicht einmal die Hälfte der Adressaten hat auf den Brief reagiert.

Nun bekommen alle, die nicht geantwortet haben, noch einmal Post vom Oberbürgermeister. Er weist darauf hin, dass es wegen der Flüchtlinge einen erhöhten Bedarf an Wohnraum gebe. „Dabei darf es auf keinen Fall zu einer Benachteiligung der einheimischen Wohnungssuchenden kommen“, schreibt Palmer.

Den Hauseigentümern bietet er an, dass die Stadt als „absolut verlässlicher Mieter“ bereit stehe. „Wir garantieren, dass Sie möglichst wenig Aufwand und sichere Mieteinnahmen haben.“ Zudem bietet er an, notwendige Renovierungen zu übernehmen. Auch der Kauf von Häusern und Wohnungen sei eine Möglichkeit.

Beim alleinigen Bitten belässt es der OB allerdings nicht. Er kündigt auch härtere Maßnahmen an: „Die Verhängung von Bußgeldern oder gar die Beschlagnahmung von leerstehendem Wohnraum können nur die letzte Konsequenz sein. Ich bin sicher, dass wir das gemeinsam vermeiden können.“

Seine Pressestelle ist in ihrer Mitteilung konkreter: „Wenn auch dieses Schreiben unbeantwortet bleibt, könnte in Zukunft ein Bußgeld drohen.“ Die Stadtverwaltung bereite derzeit eine Satzung zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Sobald diese, „voraussichtlich im Sommer 2016“, in Kraft trete, könne ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro fällig werden. Allerdings muss darüber noch der Gemeinderat entscheiden.

Dem Brief liegt diesmal ein Fragebogen bei. Auf dem können Vermieter ankreuzen, warum ihre Immobilie leersteht – weil sie demnächst vermietet oder verkauft werden soll oder weil es andere Pläne damit gibt. Die Eigentümer können aber auch ankreuzen, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung der Stadt zur Miete oder zum Kauf anbieten möchten.

Die Auswertung der Antworten auf den letzten Brief ergab folgendes Bild: Sechs Objekte sind unbewohnbar, fünf waren bereits wieder bewohnt. Fünf weitere sollen demnächst renoviert werden, drei stehen zum Verkauf. Bei neun Häusern oder Wohnungen nannten die Eigentümer andere Hinderungsgründe.

Erfolg hatte die Verwaltung bei fünf Objekten. Für die bereitet sie zur Zeit die Anmietung vor. Einige davon seien, so heißt es in der Pressemitteilung, in schlechtem Zustand. In manchen davon übernimmt die Stadt die notwendigen Investitionen, um die Räume wieder bewohnbar zu machen.

Info Wer der Stadt ein Haus oder eine Wohnung für Flüchtlinge mit Bleiberecht oder andere Wohnungssuchende vermieten möchte, kann mit den Wohnraumbeauftragten Julia Hartmann, Telefon 0 70 7 / 204-2282, oder Axel Burkhardt, Telefon 0 70 71 / 204-22 82, E-Mail wohnraum@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.

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Erstellt:
17.02.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 29sec
zuletzt aktualisiert: 17.02.2016, 01:00 Uhr

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