Tübingen · Alkoholverbot

Weihnachtsmarkt: Nur Alkohol zum Mitnehmen ist verboten

Gaststätten dürfen während des Weihnachtsmarkts trotz Allgemeinverfügung alkoholische Getränke ausschenken - nur nicht to go.

24.11.2021

Von slo

Weihnachtsbeleuchtung. Archivbild: Ulrich Metz

Weihnachtsbeleuchtung. Archivbild: Ulrich Metz

In einer Allgemeinverfügung, die die Stadtverwaltung am Dienstag – dem letzten möglichen Tag dafür – erließ, wird, wie berichtet, ein Alkoholverbot während des Weihnachtsmarktes verhängt. Dort heißt es: „Im Bereich der historischen Altstadt Tübingens (…) ist der Ausschank von alkoholischen Getränken, inklusive der Abgabe von to-go-Bechern mit alkoholhaltigen Getränken durch die Gastronomie oder gaststättenähnliche Betriebe (…) nicht gestattet.“

Das sorgte unter den betroffenen Gastronomen für Verwirrung. Auf Nachfrage des TAGBLATTS teilte die Stadtverwaltung mit, dass dieses Alkoholverbot nur für Getränke zum Mitnehmen gilt. Gaststätten dürfen sowohl in ihren Innenbereichen als auch an ihren Außenplätzen Alkohol ausschenken. Er muss aber am Platz konsumiert werden.

Oberbürgermeister Boris Palmer schrieb auf seiner Facebookseite, der Markt werde statt 280 nur 60 Stände haben. Es gebe nur lokales Handwerk und Kunst, keine Speisen und Getränke. „Es ist ein so kleiner Markt für uns Tübinger, dass ein Ferntourismus nicht zu erwarten ist. Für Topflappen, Kerzen und ein Bild fährt man nicht aus Nürnberg nach Tübingen.“

Das Alkoholverbot während der Markttage gilt innerhalb der Grenzen Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Schänzle, Alleenbrücke, Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße, Straße „Am Stadtgraben“ im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke, Karlstraße im Osten und Uhlandstraße im Süden. Auf dem Holzmarkt und dem Marktplatz dürfen außerdem auch keine mitgebrachten alkoholischen Getränke konsumiert werden.