Kreis Tübingen · Corona

Landes-Verordnung statt Kreis-Verfügung: Nun doch keine Sperrzeit

Der Landkreis Tübingen hebt seine Allgemeinverfügung vom Samstag wieder auf.

19.10.2020

Von hz

Aufatmen bei den Gastronomen. Die vom Kreis Tübingen verhängte Sperrstunde ist wieder aufgehoben. Bild: Angelika Bachmann

Aufatmen bei den Gastronomen. Die vom Kreis Tübingen verhängte Sperrstunde ist wieder aufgehoben. Bild: Angelika Bachmann

Die Sperrzeit für Gastronomiebetriebe und das Außenabgabeverbot für Alkohol – wie sie in der Allgemeinverfügung des Landkreises vorgesehen waren – sind wieder vom Tisch. Denn auch im Kreis Tübingen gilt seit Montag die Corona-Verordnung des Landes.

Nachdem der Landkreis Tübingen am vergangenen Donnerstag die kritische 7-Tages-Inzidenz von 50 Infektionen pro Woche und 100000 Einwohner überschritten hatte, setzte das Landratsamt am Samstag seine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft (wir berichteten).

Zwischenzeitlich hat das Land Baden-Württemberg jedoch die Pandemiestufe 3 ausgerufen. In diesem Zusammenhang wurde am Wochenende auch die Corona-Verordnung des Landes verschärft. Deshalb setzte der Landkreis Tübingen am Montag seine nur drei Tage alte Allgemeinverfügung wieder außer Kraft.

Es gelten jetzt also auch im Kreis Tübingen die Vorgaben der Landes-Corona-Verordnung. Deren Regelungen decken sich weitgehend mit denen der Allgemeinverfügung des Landratsamtes, erklärt Behördensprecherin Martina Guizetti am Montagabend.

Neben dem Wegfall der Sperrzeit und des Alkohol-Außenabgabeverbots gilt abweichend von der hinfällig gewordenen Kreis-Allgemeinverfügung für private Feiern in privaten Räumen, dass auch dort bis zu 10 Personen zusammenkommen dürfen, selbst wenn diese aus bis zu 10 verschiedenen Haushalten kommen. Im privaten und öffentlichen Raum dürfen laut Landes-Verordnung auch mehr als 10 Personen zusammenkommen, wenn diese aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kommen oder alle beteiligten Personen eng miteinander verwandt sind.