Recht

Nicht jedes Symptom ist eine Krankheit

Stress, schlecht geschlafen, Streit gehabt: Dürfen sich Arbeitnehmer in solchen Fällen einfach krankschreiben lassen?

06.11.2021

Von dpa

Wer mit einer Grippe im Bett liegt, kann nicht zur Arbeit gehen und lässt sich krankschreiben. Aber wie sieht es aus, wenn man nicht im herkömmlichen Sinne krank ist, sondern zum Beispiel nächtelang schlecht geschlafen hat oder heftigen Liebeskummer hat und sich deshalb nicht arbeitsfähig fühlt?

Arbeitsunfähigkeit liegt Alexander Bredereck zufolge immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet. „Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Sie können aber Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein.“ Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout.

Die Entscheidung darüber, ob ein Beschäftigter arbeitsunfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt. Die Praxis stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, oft „gelber Schein“ oder Krankenschein genannt. „Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen“, sagt Bredereck. Gleichzeitig gebe es durchaus Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind. „In beiden Fällen droht dem Beschäftigten Ärger mit dem Arbeitgeber“, warnt der Jurist.

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Erstellt:
06.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 35sec
zuletzt aktualisiert: 06.11.2021, 06:00 Uhr

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