Tübingen · ÖPNV

Neuer Corona-Kodex für Tübinger Busse

Maske auf: Von Montag an gelten erweiterte Infektionsschutz-Regeln auch im Tübus, teilen die Stadtwerke mit.

25.04.2020

Von eik

Symbolbild: Ulrich Metz

Symbolbild: Ulrich Metz

Von Montag, 27. April, an gilt bekanntlich auch in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV. Das heißt, dass auch Fahrgäste im Tübus eine sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Bekanntlich reicht neben effektiveren Schutzmasken auch ein Schal oder ein Tuch. Auch darüber hinaus gibt es Empfehlungen, mit denen die Nutzung der Stadtbusse möglichst sicher gestaltet und das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Die Regeln hängen auch in den Bussen aus:

Maskenpflicht einhalten: Eine Bedeckung von Mund und Nase hilft, die Verbreitung des Virus zu bremsen.

Abstand halten: Nach Möglichkeit soll der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern auch im Bus eingehalten werden.

Ein- und Ausstieg: Zu nahe Kontakte lassen sich verringern, wenn zuerst Fahrgäste aussteigen und danach neue Fahrgäste nacheinander in den Bus einsteigen.

Positionierung und Verteilung im Bus: Am besten nicht von Angesicht zu Angesicht zu anderen Fahrgästen sitzen oder stehen. In den Bussen selbst können Fahrgäste durch Verteilen im ganzen Fahrzeuge und Benutzen aller Einstiegstüren die Abstände besser einhalten.

Fahrtenplanung: Fahrten nach Möglichkeit früher oder später als üblich planen, um Hauptverkehrszeiten zu entlasten und für eine Entzerrung beim Fahrgastaufkommen zu sorgen.

Busfahren ohne Fahrräder und andere Geräte: Indem Fahrgäste im Bus auf Fahrrädern, E-Scooter und anderen Geräte verzichten, schaffen sie mehr Platz und Freiräume für andere Fahrgäste.

Das Fahrpersonal selbst trägt so genannte Alltagsmasken, die es bei bestimmten Tätigkeiten (etwa beim Bedienen der Rollstuhl-Rampe) trägt. Weil Personal und Fahrgäste ansonsten räumlich getrennt seien, sagen die Stadtwerke, werden die Fahrer am Steuer selbst keine Maske tragen. So genannten Corona-Risikogruppen empfiehlt die Einrichtung, den ÖPNV zunächst nicht zu nutzen. Die SWT hätten dafür ein ergänztes SAM-Angebot für Einzelbeförderungen. Weitere Infos unter: www.swtue.de/verkehr.

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Erstellt:
25.04.2020, 11:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 52sec
zuletzt aktualisiert: 25.04.2020, 11:30 Uhr

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