Deutschland: Neue Regeln für Reiserückkehrer

Testpflicht für nicht genesene und nicht geimpfte Rückkehrer

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss von Sonntag an negativ getestet sein – egal, aus welchem Land jemand kommt. Wie soll das in der Praxis konkret aussehen?

31.07.2021

Von Hajo Zenker

Vor der Heimreise noch testen lassen  zumindest dann, wenn man nicht geimpft oder genesen ist. Foto: Matthias Balk/dpa

Vor der Heimreise noch testen lassen zumindest dann, wenn man nicht geimpft oder genesen ist. Foto: Matthias Balk/dpa

Berlin. Ab Sonntag müssen alle ungeimpften Reiserückkehrer einen Corona-Test nachweisen – egal, ob sie per Flugzeug, Auto, Schiff oder Bahn kommen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wies darauf hin, dass Reisen mit Impfung leichter sei.

Für wen gelten die Regeln? Grundsätzlich müssen alle Einreisenden ab zwölf Jahren nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – egal, aus welchem Land und auf welchem Weg sie kommen. Die nötigen Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen. In Europa bewegen sich die Preise je nach Land und Testart zwischen 20 Euro und 200 Euro pro Person. Der Test darf maximal 48 Stunden (Antigen-Test) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegen. Er kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digital vorliegen.

Die Nachweise sind mitzuführen und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen vorzulegen. Vor einem Flug nach Deutschland findet die Kontrolle, wie schon bisher praktiziert, durch die Airline am Flughafen statt. Im Bahnverkehr soll dies durch die Bahn auch während der Fahrt erfolgen können. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autofahrer sind nicht vorgesehen – man sollte aber trotzdem mit Überprüfungen rechnen. Bayern etwa hat verstärkte Kontrollen angekündigt. Wer gegen die Testpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch mit einem Bußgeld von bis zu 25?000 Euro geahndet werden kann.

Was ist mit besonders von Corona belasteten Ländern? Diese werden nur noch in zwei Kategorien unterteilt: Hochrisikogebiete, wo es besonders hohe Inzidenzen gibt, sowie Virusvariantengebiete, in denen eine in Deutschland noch nicht verbreitete Mutante „mit besorgniserregenden Eigenschaften“ auftritt. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Wer aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten einreist, muss sich vorher digital unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Für Rückkehrer aus Hochrisikogebieten gilt eine zehntägige Quarantäne, die ab dem fünften Tag per Test beendet werden kann. Wer aus einem Variantengebiet kommt, muss sich 14 Tage absondern. Und die Einreise darf grundsätzlich nur mit Test erfolgen – Impfung oder Genesung reichen hier nicht.

Was ist mit Menschen, die in einem Nachbarland arbeiten? Ausnahmen gibt es für Grenzpendler: Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein.

Bringen Urlauber wirklich so viele Infektionen mit? Laut Robert-Koch-Institut spielen Ansteckungen im Ausland eine zunehmende Rolle. Genannt werden etwa Spanien, die Türkei oder Griechenland. Der Großteil der Übertragungen finde aber weiter im Inland statt – die Rede ist von mindestens 81 Prozent. Hajo Zenker