Neue Pflichten am Arbeitsplatz

3G am Arbeitsplatz – Antworten auf die wichtigsten Fragen

Seit Mittwoch gelten die 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Die Vorschriften gelten zunächst bis 19. März 2022. Sie können um drei Monate verlängert werden.

24.11.2021

Von Dieter Keller

Was bedeutet die 3G-Regel? Sie ist eine gesetzliche Kontrollpflicht für alle Arbeitgeber: Nur die Arbeitskräfte dürfen Zugang zur Arbeitsstätte erhalten, die nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das muss täglich kontrolliert werden. Ausnahme: Bietet der Arbeitgeber einen Test an, darf der Arbeitnehmer dafür – und nur dafür – das Betriebsgelände betreten. Er darf aber erst an seinen Arbeitsplatz, wenn das Ergebnis vorliegt. Bis dahin zählt dies auch nicht zur Arbeitszeit. Zudem ist der Zugang erlaubt, wenn dort eine Impfung angeboten wird.

Wer ist betroffen? Neben Arbeitnehmern auch Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten sowie Behinderte, die in Werkstätten arbeiten. Auch die Arbeitgeber selbst müssen nachweisen, dass sie die 3G-Regeln einhalten. Bei Leiharbeitern ist die Lage nicht ganz klar. Die 3G-Regeln gelten wohl auch für sie, nicht dagegen für Mitarbeiter von Drittfirmen.

Wo gilt 3G? Nicht nur für Arbeitsräume auf dem Betriebsgelände, sondern auch für Orte im Freien sowie für Baustellen. Nicht dazu gehören Arbeitsplätze im Homeoffice, in Fahrzeugen oder in Verkehrsmitteln. Fahren allerdings Beschäftigte in einem Sammeltransport etwa zu einer Baustelle, ist eine Kontrolle nötig.

Wie sehen die Kontrollpflichten aus? Er muss täglich überprüfen, dass die 3G-Regeln eingehalten werden. Dazu reicht es nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums, auf einer Liste abzuhaken, wenn der jeweilige Nachweis vorgelegt wurde. Bei Geimpften muss er einmalig erfasst und dokumentiert werden. Alle Daten können bis zu sechs Monate gespeichert werden. Danach sind sie zu löschen.

Wie läuft es mit den Tests? Niemand ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber zu sagen, ob er geimpft oder genesen ist. Wer das nicht nachweisen kann oder will, muss äglich einen Test vorlegen. Das gilt auch für alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ein normaler Antigen-Test darf bei der Kontrolle maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 48 Stunden. Diesen Test muss sich der Arbeitnehmer selbst besorgen. Ein Selbsttest zu Hause reicht nicht. Möglich sind auch Selbsttests im Betrieb unter Aufsicht des Arbeit­gebers.

Wer bezahlt die Tests? Im Prinzip der Mitarbeiter. Allerdings gibt es wieder kostenlose Schnelltests in Testzentren. Zudem muss der Arbeitgeber zwei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung stellen. Das können allerdings auch Selbsttests sein, bei denen der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das Ergebnis zu bestätigen.

Was passiert, wenn ich mich weigere? Nach dem Prinzip „ohne Arbeit kein Lohn“ besteht kein Anspruch auf Gehalt. Das gilt auch für Beamte, erklärte das Bundesinnenministerium. Sie müssen zudem mit disziplinar­rechtlichen Folgen rechnen. Arbeitnehmern drohen eine Abmahnung und im wiederholten Fall die Kündigung.

Habe ich Anspruch, im Homeoffice zu arbeiten, wenn ich keinen Test vorlegen will? Nein. Zwar müssen die Arbeit­geber wieder allen Mitarbeitern anbieten, im Home­office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und die Arbeitnehmer müssen dies annehmen. Aber wenn der Arbeitgeber zum Ergebnis kommt, dass dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, muss der Beschäftigte im Betrieb erscheinen und einen Test vorlegen.

Haben Arbeitnehmer weitere Pflichten? Sie müssen ihren 3G-Nachweis entweder bei sich führen, solange sie im Betrieb sind, oder ihn beim Arbeitgeber hinterlegen. Zudem müssen sie ihn auf Verlangen vorzeigen. Wenn die zuständigen Behörden für Kontrollen kommen, müssen beide die Nachweise vorlegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25 000 Euro.

Wo bekomme ich Informationen? Das Bundesarbeitsministerium bietet im Internet Antworten. In den nächsten Tagen dürfte es zudem manche unklaren Dinge noch in einer Verordnung regeln. Darauf hoffen die Arbeitgeber, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Erstellt:
24.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 48sec
zuletzt aktualisiert: 24.11.2021, 06:00 Uhr

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