Finanzen

Neue Grundsteuer ruckzuck berechnen

Oberbürgermeister Boris Palmer drängt auf eine drastische Vereinfachung bei der Ermittlung der Grundsteuer.

18.01.2018

Von sg

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer prescht mit einem Vorstoß zur Grundsteuer vor. Bisher werden Häuser nach einem Einheitswert von 1964 bewertet. Experten erwarten, dass die Verfassungsrichter in Karlsruhe diese Praxis kippen werden. Weil eine Neubewertung kompliziert ist, fordern die Bundesländer lange Übergangsfristen. Das muss gar nicht sein, sagt Palmer, und macht einen Vorschlag zur einfachen Berechnung.

Eine Reform ist für Palmer überfällig. Es sei ungerecht, für ein Haus 100 Euro Grundsteuer zu verlangen und für das Nachbarhaus 1000 Euro, wenn sie dieselbe Fläche und denselben Wert haben und direkt nebeneinander stehen, das eine aber 1965 erbaut wurde und das andere auf einer Baulücke 2015. „Solche Beispiele sind nicht erfunden, die gibt es in jeder Stadt, auch in Tübingen. Also kann das Verfassungsgericht gar nicht anders, als eine Neuregelung verlangen.“

Die Politik wolle aber „an einem System festhalten, das seit über 50 Jahren nicht funktioniert“: Im Gesetz stehe, dass die Werte zur Bemessung der Grundsteuer alle zehn Jahre aktualisiert werden müssen. Das sei aber seit 1965 nie geschehen, im Osten gelten sogar die Werte von 1934. Warum? „Weil es ein unfassbar hoher Aufwand ist, den Wert der Immobilien auf 35 Millionen Grundstücken rechtssicher zu bestimmen.“ Palmer rechnet vor: Wenn man optimistisch annimmt, das geht in zwei Stunden, braucht man 70 Millionen Arbeitsstunden entsprechend 40000 Arbeitsjahren. Das hieße: 4000 Beamte machen zehn Jahre nichts anderes. Der Bund bettle daher um Zeit. Der Tübinger OB: „Das wäre verheerend. Karlsruhe muss die Politik dazu zwingen, endlich etwas zu vereinfachen. Wir brauchen kein Heer von Finanzbeamten, das zehn Jahre lang nichts anderes macht, als Gebäudewerte zu ermitteln und dann wieder von vorne anfängt.“ Palmer deutlich: „Karlsruhe darf der Politik keine Zeit geben, wieder alles falsch zu machen!“

Die Alternative ist laut Palmer: „Wir brauchen eine einfache Vorschrift, die alle Grundstücke in einem Monat bewertbar macht. Das geht! Grundstücksfläche mal Richtwert pro Quadratmeter im betreffenden Gebiet und fertig. Das ist eine einzige Multiplikation. Und die Multiplikanden und Multiplikatoren sind elektronisch abrufbar. Die Gebäudewerte muss man dann gar nicht ermitteln.“

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Erstellt:
18.01.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 05sec
zuletzt aktualisiert: 18.01.2018, 01:00 Uhr

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