Fasnet

Närrisch feiern, aber mit Verstand

Die Polizei gibt Tipps für die Sicherheit während der Hauptfasnet.

07.02.2018

Von ST

Symbolbild: Kuball

Symbolbild: Kuball

Die Hauptfasnet steht bevor und ab dem Schmotzigen geht’s in vielen Flecken heiß her. Aus dem närrischen Treiben kann schnell bitterer Ernst werden. Damit keiner schon vorzeitig seinen persönlichen Aschermittwoch erleben muss gibt die Polizei Tipps:

Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen. Das gilt auch für illegale Drogen. Bereits ab 0,3 Promille können Sie Ihren Führerschein verlieren. Für Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze.

Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen. Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorab, wer fährt und folglich nüchtern bleibt.

Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder unter Drogen stehenden Fahrern ins Auto.

Zur Erinnerung: An der vergangenen Fasnet haben Polizisten 81 Fahrer so betrunken am Steuer erwischt, dass sie ihren Führerschein abgeben mussten. 31 Fahrer standen unter Drogen. In den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Esslingen, die zum Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen zählen, passierten in den drei Wochen vor Aschermittwoch 15 alkoholbedingte Unfälle, bei zwei weiteren Unfällen hatten die Fahrer Drogen genommen.

Erwachsene sind in der Pflicht

Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb, schreibt die Polizei, nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht. Auf Brauchtumsabenden, Hexenbällen und dergleichen haben Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten nichts verloren. Alkohol ist für sie ohnehin tabu.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Sekt, Wein und Bier trinken. Schnaps und anderen branntweinhaltige Getränke (dazu zählen auch Mix-Getränke und Alkopops) dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt werden – auch nicht, wenn ihnen jemand diese spendiert!

Vorsicht vor K.o.-Tropfen

Um sich vor K.o.-Tropfen zu schützen, rät die Polizei dazu, Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und sich von Unbekannten und flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke spendieren zu lassen. Die Symptome von K.o.-Tropfen gleichen zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum (Schwindel/Übelkeit). Schon vor einer Bewusstlosigkeit sind die Opfer praktisch willenlos und leicht manipulierbar. Später können sich Opfer an diesen Wachzustand nicht mehr erinnern. Beim Aufwachen fühlen sie sich oft völlig matt und stehen neben sich. Weil die Substanz im Blut nur fünf bis acht Stunden und im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar ist, rät die Polizei, sich bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich ärztlich untersuchen zu lassen.

Bei großen Veranstaltungen und Umzügen wird die Polizei erhöhte Präsenz zeigen und Kontrollen durchführen. Die Einsatzkräfte agieren zum einen offen und sind mit ihren Warnwesten gut erkennbar. Viele Beamte sind aber auch in zivil unterwegs. Einige uniformierte Beamte, kündigt die Polizei an, werden vorsorglich auch die Maschinenpistole mitführen.

Im Notfall die 110 wählen

Neben Alkohol und Drogen haben die Polizisten auch sexuelle Übergriffe, das allgemeine Kriminalitätsgeschehen (Beispiel: Diebstahl) und die „abstrakte Terrorgefahr“ im Visier. Laut Polizei stehen die Beamten in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern und haben bei Veranstaltungen das Publikum im Blick.

Weil die Polizei aber nicht überall gleichzeitig sein kann, appellieren die Beamten: Wem irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt, wer eine Straftat beobachtet oder wem jemand unangemessen zu nahe kommt, kann sich jederzeit an die Einsatzkräfte wenden. Im Notfall gilt: Notruf 110 wählen!

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Erstellt:
07.02.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 39sec
zuletzt aktualisiert: 07.02.2018, 01:00 Uhr

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