Wieder eine Weiche gestellt

Nächster Planungsschritt für die Regionalstadtbahn

Das Regierungspräsidium leitet einen wichtigen Planungsschritt für die Haltestellen in Tübingen beim Güterbahnhof und in der Neckaraue ein.

25.10.2016

Von ST

In Tübingen und Reutlingen sollen für die Regionalstadtbahn neue Haltepunkte (rot markiert) entstehen, dafür entfällt Lustnau als Bahnhof.

In Tübingen und Reutlingen sollen für die Regionalstadtbahn neue Haltepunkte (rot markiert) entstehen, dafür entfällt Lustnau als Bahnhof.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Planfeststellungsverfahren für den sechsten Abschnitt des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb eingeleitet. Dabei geht es um die Haltepunkte Neckaraue und Güterbahnhof an der sogenannten Neckar-Alb-Bahn Strecke Metzingen – Tübingen.

Der Haltepunkt Tübingen-Neckaraue soll als Mittelbahnsteig zwischen den beiden Streckengleisen der Neckar-Alb-Bahn mit einer Länge von 120 Meter und einer Breite von 2,50 Meter angelegt werden. Zusätzlich soll ein Bahnsteigzugang als Fußgängerüberführung von der Schaffhausenstraße zur Eisenbahnstraße errichtet werden. Erreichbar ist dieser Bahnsteig von der geplanten Überführung über eine Treppe und einen Aufzug.

Um den Mittelbahnsteig im Gleisbereich platzieren zu können, muss nach Angaben des Regierungspräsidiums das Gleis Richtung Tübingen nach Norden verschwenkt werden und auf einer Länge von 650 Meter neu errichtet werden. Dies erfolge auf Bahngelände und erfordere die Aufgabe von Eisenbahnkleingärten.

Beim Haltepunkt Tübingen-Güterbahnhof sind zwei Außenbahnsteige an den Hauptgleisen der Neckar-Alb-Bahn mit einer Länge von 120 Metern und einer Breite von 2,50 Meter geplant. Durch eine Unterführung sollen die Bahnsteige über Treppen und Aufzüge barrierefrei zu erreichen und für Fußgänger und Radfahrer zu queren sein.

Mitgeplant werden, wie das Regierungspräsidium mitteilte, auch „die Errichtung und Anpassung der Oberleitungsanlage (Oberleitungen, Fundamente, Maste) sowie die notwendigen Folgemaßnahmen und Rückbauten an bestehenden Bauwerken“. Weiter heißt es: „Für das Bauvorhaben, einschließlich Landschaftspflege zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, werden Grundstücke in der Stadt beansprucht.“

Einwendungen können schriftlich bis 9. Dezember erhoben werden, aber nicht per E-Mail. Die Planunterlagen liegen ab dem morgigen Mittwoch, 26. Oktober, bis Freitag, 25. November, bei der Universitätsstadt Tübingen im Blauen Turm, Friedrichstraße 21, in Zimmer 501 aus und sind im Internet auf der Seite des Regierungspräsidiums www.rp.baden-wuerttemberg.de unter Bekanntmachungen zu finden.

In Tübingen und Reutlingen sollen für die Regionalstadtbahn neue Haltepunkte (rot markiert) entstehen, dafür entfällt Lustnau als Bahnhof.

In Tübingen und Reutlingen sollen für die Regionalstadtbahn neue Haltepunkte (rot markiert) entstehen, dafür entfällt Lustnau als Bahnhof.