Tübinger Personenkontrolle

Nach Streit: Anzeige gegen Boris Palmer

Die Auseinandersetzung des Oberbürgermeisters mit einem Studenten hat ein juristisches Nachspiel.

30.11.2018

Von sg/dpa

Tübingen. Der Streit zwischen dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer und einem Studenten spitzt sich zu. Die Begleiterin des Studenten hat bei der Tübinger Polizei Anzeige wegen Nötigung gegen Palmer gestellt. Das sagte gestern ein Polizeisprecher. Demnach übernimmt die Kriminalpolizei die Ermittlungen. Dies sei normal, wenn ein Amtsträger involviert sei.

Mitte November war Palmer am späten Abend in der Tübinger Innenstadt mit dem Studenten aneinandergeraten. Dem Oberbürgermeister zufolge habe der Mann ihn beschimpft und sich zudem laut und aggressiv verhalten. Daraufhin habe er wegen Störung der Nachtruhe dessen Personalien aufnehmen wollen.

Der 33-jährige Student Arne Güttinger gab an, dass Palmer ihm und seiner Begleiterin nachgelaufen sei und sie bedrängt habe. Nachdem er sich nicht habe ausweisen wollen, habe Palmer begonnen, sie zu fotografieren.

Palmer schrieb gestern zu der Anzeige auf Facebook, diese beruhe „auf einer falschen Einschätzung der Rechtslage“. „Ich habe mich durch meinen Dienstausweis als Leiter der Ortspolizeibehörde ausgewiesen und in dieser Eigenschaft die Personalien verlangt.“ Zu diesem Handeln sei er berechtigt gewesen. Die Anzeige begrüßte Palmer, denn sie biete für die Beteiligten und die Öffentlichkeit die Chance, „klar zu stellen, wer im Recht war und wer nicht“. Weiter erklärte der Grüne, der Dienstausweis könne für einen OB „nur das allerletzte Mittel sein“. Zur Schonung seiner Nerven wäre er „besser heimgegangen“.

Was der Student im Wortlaut zu ihm gesagt haben soll, will der OB nicht sagen. Auf Nachfrage sagte er, dies sei „völlig unerheblich“. „Ich bin nicht beleidigungsfähig.“

Die 32 Jahre alte Begleiterin sagte, sie habe sich mit dem Studenten vorab über die Anzeige abgestimmt. „Wenn das nicht Boris Palmer gewesen wäre, hätte ich schon an jenem Abend die Polizei gerufen.“ Für sie sei die Begegnung sehr aufwühlend und unangenehm gewesen. „Ich hätte ihn wegschubsen müssen, um mich der Situation zu entziehen“, sagte sie.

Der Jurist Jürgen Fleckenstein sieht Palmer im Recht. „Ein Bürgermeister ist Leiter der Ortspolizeibehörde“, sagte der Professor für Kommunalrecht von der Hochschule Kehl.

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Erstellt:
30.11.2018, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 02sec
zuletzt aktualisiert: 30.11.2018, 06:00 Uhr

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