Tübingen

Muss transparent sein

01.04.2020

Von Kuno Kirschfeld, Tübingen

Wie am 28. März im TAGBLATT („Das Alter ist kein Kriterium“) spricht jeder von sterbenden Menschen, es wird aber verschwiegen, wie sie sterben: Die Lungen stellen ihre Funktion ein, man erstickt wohl. Ist dies qualvoll? Die Ärzte müssten Richtlinien erarbeiten, wie sie verfahren wollen beim Wunsch eines Patienten, friedlich einzuschlafen. Soll, wie wir sterben, davon abhängen, in die Obhut welchen Arztes wir zufällig geraten?

Er kann der Auffassung unseres Gesundheitsministers sein: „Auch im Sterben gibt es eine Verantwortung vor Gott.“ Deshalb darf es keine Sterbehilfe geben. Andere Ärzte können auf dem Boden des Grundgesetzes stehen: Jeder von uns hat das Recht auf assistierten Suizid, wie das Verfassungsgericht kürzlich unmissverständlich festgestellt hat. Dies muss gelten, auch wenn es nicht der religiösen Überzeugung manchen Arztes entsprechen mag. Die Ärzte sollten die berufsständischen Regeln gegebenenfalls reformieren, so das Verfassungsgericht. Wann, wenn nicht jetzt, ist dies dringend? Noch ist gerade Zeit.

Ebenso muss es Richtlinien für Triage geben: Wie vorgeschlagen nach dem „Sechsaugenprinzip“ zu verfahren ist unrealistisch: Man stelle sich vor, bei jedem der Hunderte, die sterben, kommen drei Verantwortliche zusammen, um abzuwägen: Muss dieser oder jener sterben? Notfalls muss jeder Arzt nach Richtlinien auch allein entscheiden können.

All dies muss transparent sein: Wir müssen wissen, was uns erwartet, wenn das Krankenhaus unvermeidlich wird.

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Erstellt:
01.04.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 41sec
zuletzt aktualisiert: 01.04.2020, 01:00 Uhr

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