Tübingen

Stuwe e.V. verklagt Münzgassen-Bewohner

Bewohner der Münzgasse 13 stehen von Donnerstag, 24. November, an vor Gericht. Das Stuwe e.V. fordert von ihnen 30 000 Euro – die Differenz zwischen der Miete, die bis vor einem Jahr verlangt wurde, und der Nutzungsentschädigung, die das Stuwe seither verlangt.

22.11.2022

Von slo

Die Münzgasse 13 in Tübingen.Archivbild: Ulrich Metz

Die Münzgasse 13 in Tübingen.Archivbild: Ulrich Metz

Die Hausbewohner hatten im März 2021 ihre Mietzahlungen eingestellt, weil sie Druck auf die Eigentümer – das Studierendenwerk Tübingen Hohenheim und das Studentenwerk Stuwe e.V. – ausüben wollten, um sie zu Verhandlungen über den Kauf des Hauses zu zwingen.

Inzwischen haben sie die einbehaltene Miete bezahlt, und seit Januar 2022 zahlen sie auch die reguläre Miete wieder. Denn es kam zu Verhandlungen, die der Erste Bürgermeister Cord Soehlke moderierte. Nun zeichnet sich eine Lösung ab: Die Bewohner können das Haus wohl in Erbbaupacht übernehmen.

Allerdings hat das Stuwe e.V. den Hausbewohnern gekündigt und verlangt seitdem eine Nutzungsentschädigung, die monatlich rund 150 Euro höher ist als die Miete. Die Bewohner haben diese Differenz nicht bezahlt, weshalb das Stuwe nun klagt. Die Verhandlung beginnt am Donnerstag, 24. November, um 16 Uhr vor dem Amtsgericht Tübingen, Saal 317, in der Doblerstraße 14.