Reutlingen · Schwurgericht

Ein Jahr auf Bewährung: Mordvorwurf unhaltbar

Nach entlastender Aussage der Ehefrau kommt der Mann mit einem Jahr auf Bewährung davon.

30.10.2019

Von Matthias Reichert

Symbolbild: Erich Sommer

Symbolbild: Erich Sommer

Die Anklage hatte auf versuchten Mord mit dem Vorschlaghammer an seiner Ehefrau gelautet. Jetzt ist der 50-jährige Angeklagte aber mit einem Jahr Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung davongekommen, ausgesetzt zur Bewährung. Wie berichtet, hatte die Ehefrau vor dem Schwurgericht ihre ursprünglichen Aussagen bei der Polizei und beim Ermittlungsrichter widerrufen. Sie sagte nun, sie habe ihn zuerst geschlagen, der Mann habe sie im Lauf des Gerangels mit dem Hammer getroffen.

Auch das seither eingeholte Gutachten von Gerichtsmedizinerin Dr. Adina Schweickhardt konnte den genauen Tathergang nicht klären. Der Angeklagte hatte beim Psychiatrischen Gutachter gesagt, er habe im Garten gebuddelt und den Hammer aus dem Haus holen wollen. Zuvor habe er die Frau bitten wollen, ihm im Garten zu helfen. Diese Version bestätigte danach die Ehefrau vor Gericht.

Nebenklagevertreterin Safak Ott glaubte freilich der eigenen Mandantin nicht. Sie argwöhnte eine Absprache zwischen ihr und dem Angeklagten und zeigte sich überzeugt, dass die Geschädigte vor Gericht gelogen habe: „Ich will heute nicht da oben sitzen“, sagte Ott mit Blick auf die Richterbank.

Dass der Mann mit dem Vorschlaghammer im Schlafzimmer seiner Ehefrau stand, die gerade die Koffer packte, und er nach den Schlägen noch ein Messer aus der Küche holte, „spricht eine eigene Sprache“, fand auch Richter Ulrich Polachowski: „Und trotzdem kommen wir nicht um das Aussageverhalten der Geschädigten herum.“

Der Fall ist noch nicht erledigt

Die Kammer blieb unter dem Antrag von Staatsanwalt Lukas Bleier, der anderthalb Jahre auf Bewährung beantragt hatte. Auch für Bleier war klar, dass sich der Vorwurf des versuchten Mordes nach der neuen Aussage der Ehefrau nicht mehr halten ließ: „Man kann nicht mehr von einem Tötungsvorsatz ausgehen.“ Wie der Staatsanwalt sah das Gericht die damalige Steuerungsfähigkeit des Angeklagten alkoholbedingt eingeschränkt. Er hatte bei der Tat rund 2,7 Promille Blutalkohol. Das hat das Strafmaß zusätzlich verringert. Der Mann hat nach der ursprünglichen Aussage seiner Frau ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen.

Dass der Staatsanwalt erörterte, ob es Notwehr hätte sein können, veranlasste die Nebenklagevertreterin zum Ausruf, Notwehr sei „geradezu lächerlich“. Verteidiger Steffen Kazmaier beantragte sogar Freispruch, da sich die Körperverletzung nicht nachweisen lasse.

Das sah das Gericht aber anders. Als Bewährungsauflagen muss der Verurteilte eine Alkohol-Therapie machen und darf seiner Frau nicht näher kommen als 200 Meter. Auf die Ehefrau kommt ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage zu. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Frau vor Gericht gelogen hat, dann wird das Verfahren gegen ihren Mann von einem anderen Schwurgericht neu aufgerollt.

Info Vorsitzender Richter: Ulrich Polachowski, Beisitzer: Benjamin Meyer-Kuschmierz, Benjamin Bräutigam; Schöffen: Wolfgang Schütz, Eckhard Zieker; Staatsanwalt: Lukas Bleier; Nebenklage: Safak Ott; Verteidiger: Steffen Kazmaier; Psychiatrischer Gutachter: Dr. Stephan Bork; Gerichtsmedizinerin: Dr. Adina Schweickhardt.