Mössingen · Ehrenamt

Mössinger Tafel öffnet wieder

Ab Freitag ist das Team der Mössinger Tafel wieder aktiv. Neukunden können sich ab dem 2. März anmelden.

22.02.2021

Von ST

Die Mössinger Tafel nimmt wieder ihre Arbeit auf. „Wir wollen nicht länger warten, denn der Bedarf nach Unterstützung ist groß“, sagt Gabriele Müller, Mitglied des Tafel-Vorstands. Sechs Wochen lang musste die Arbeit ruhen. Mit verschärfter Vorsicht wird nun der Betrieb wieder eröffnet: Der nächste Verkauf ist am Freitag, 26. Februar, ab 14 Uhr im Untergeschoss der Freiherr-vom-Stein-Straße 20.

Sammelfahrzeuge im Einsatz

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, betont Tafel-Vorstand Christoph Fasel. „Aber wir mussten feststellen, dass immer mehr Menschen durch das fehlende Tafel-Angebot mittlerweile in Notlagen geraten sind – dem wollen wir nicht länger zusehen.“ Die Sammelfahrzeuge, gelenkt von freiwilligen Helfern der Tafel, sammeln nun wieder Lebensmittelspenden von den Partner-Geschäften ein. „Wir haben die Hygienemaßnahmen nochmals verändert“, erklärt Gebhard
Koll, verantwortlich für das Fahrerteam.

Zum Schutz der meist älteren Tafel-Mitarbeiter sowie der Kunden gelten für den Tafel-Verkauf eine Reihe von Regeln: Kunden ohne medizinischen Mundschutz oder FFP-2-Maske werden nicht bedient. Nur eine Person pro Karte wird zugelassen, Familienangehörige sollen nicht mitgebracht werden. Außerdem werden Kunden nur draußen bedient und die Waren werden in Tüten vorgepackt abgegeben. Die Zahlung wird vereinfacht: Kunden werden gebeten, das Geld abgezählt mitzubringen.

Unterlagen für die Anmeldung

Eine Bitte an die Tafelkunden unterstreicht Vorstand Ilse Gräf: „Die regelmäßige Arbeit der
Tafel wird nur möglich sein, wenn sich jeder Kunde an die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln hält.“

Wer als Neukunde zukünftig ebenfalls in der Tafel einkaufen möchte, kann sich ab dem Dienstag, den 2. März, zwischen 14 Uhr und 15 Uhr im Tafelbüro Freiherr-vom-Stein-Straße 20 in Mössingen registrieren lassen. Zur Anmeldung sollen Neukunden außerdem auch den
Bescheid der Arbeitsagentur oder der Ausländerbehörde mitbringen.