Mössingen

Sieg vor dem Verwaltungsgericht: Hundesalon darf wieder öffnen

Die Mössinger Hundepflegerin Tanja Istvan klagte vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die Pandemie-bedingte Schließung ihres Hundesalons. Und gewann.

22.01.2021

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Inhaberin Tanja Istvan (rechts) und Jana Lutz klagen gegen Coronashutdown. Archivbild: Klaus Franke

Inhaberin Tanja Istvan (rechts) und Jana Lutz klagen gegen Coronashutdown. Archivbild: Klaus Franke

„Die kleine Hundefriseurin hat gegen das Land Baden-Württemberg gewonnen.“ Tanja Istvan, die in der Mössinger Breite Straße ihren Hundesalon „Black Nose“ betreibt, hatte mit einem Kollegen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eilantrag gegen die Corona-Verordnung des Landes gestellt (wir berichteten). Hundepflege war seit Mitte Dezember verboten.

Istvan hat aber ein gutes Hygienekonzept, mit Schleusensystem. Das überzeugte die Verwaltungsrichter. Das entspreche dem Abholsystem des Einzelhandels. Hundesalons können nach der Entscheidung am Freitagnachmittag wieder öffnen, Rechtsmittel gibt es nicht. Als Istvan den Anruf von ihrem Anwalt Sascha Pfingsttag bekam, war sie baff. „Ist das ihr Ernst?“, habe sie gefragt. Am Montag macht sie wieder auf.