Mössingen · Finanzen

Mössingen erlässt Zinsen und Zuschläge

Bis Ende Juni können Pandemie-betroffene Gewerbetreibende anfallende Steuern zinsfrei stunden.

11.02.2021

Von mosi

Steuerpflichtige, die von der Corona-Pandemie unmittelbar und erheblich betroffen sind, können Stundungen sowie den Erlass von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen beantragen. Das gilt etwa bei Geschäftsschließung oder geringer Auftragslage. Bei der Stundung handelt es sich um einen Zahlungsaufschub. Das Bundesfinanzministerium hatte im Dezember empfohlen, an die Stundungsanträge keine strengen ...

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