Gericht hebt Abmahnungen auf

Mobbing bei der Rottenburger Hospitalstiftung nicht nachzuweisen

Die Löschung zweier Abmahnungen und Schadenersatz forderte ein Angestellter der Hospitalstiftung vor dem Reutlinger Arbeitsgericht. Er bekam nur teilweise Recht.

04.04.2018

Von ele

Der 61-Jährige arbeitet seit acht Jahren als zusätzliche Betreuungskraft bei der Rottenburger Hospitalstiftung. Seine Aufgabe ist es, Pflegebedürftige bei Alltagsaktivitäten wie Malen, Basteln, Kochen, Backen, handwerklichen oder Gartenarbeiten, Singen, Spielen, sportlichen Aktivitäten und Ausflüge zu motivieren und zu unterstützen sowie ihnen als Gesprächspartner für Alltägliches und ihre Sorgen...

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Erstellt:
04.04.2018, 20:44 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 18sec
zuletzt aktualisiert: 04.04.2018, 20:44 Uhr

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