Auftakt zum Dönermesser-Prozess

Mit der Tatwaffe noch Jagd auf Passanten gemacht

Das Tübinger Schwurgericht eröffnet das Verfahren gegen den syrischen Flüchtling, der in Reutlingen seine Freundin mit einem Dönermesser ermordet haben soll.

24.01.2017

Von Matthias Reichert

Verteidiger Andreas Eggstein (rechts) führt den Angeklagten, der sein Gesicht hinter einem Aktenordner versteckt, in den Schwurgerichtssaal. Links im Vordergrund ein Justizbeamter. Bild: dpa

Verteidiger Andreas Eggstein (rechts) führt den Angeklagten, der sein Gesicht hinter einem Aktenordner versteckt, in den Schwurgerichtssaal. Links im Vordergrund ein Justizbeamter. Bild: dpa

Die Tat vom 24. Juli 2016 in Reutlingen erregte bundesweit Aufmerksamkeit: Ein syrischer Flüchtling habe mit einer Machete eine Frau getötet und wahllos auf Passanten eingeschlagen, hieß es damals. Die Polizei schloss schnell einen islamistischen Hintergrund aus, doch das Medieninteresse blieb enorm. Dass die Tatwaffe in Wirklichkeit ein 60 Zentimeter langes Dönermesser war, gaben die Ermittler erst am folgenden Tag bekannt.

Am Dienstag hat das Tübinger Schwurgericht nun das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter eröffnet. Der Schwurgerichtssaal war fast voll, doch das Medieninteresse nicht mehr so groß wie am Tatabend – offenbar, weil die Staatsanwaltschaft heute von einer Beziehungstat ausgeht. Es war heimtückischer Mord, sagte Staatsanwalt Burkhard Werner und sprach in seiner Anklage von einem Amoklauf. Der Syrer arbeitete wie sein Opfer in einem türkischen Restaurant in der Eberhardstraße. Sie hatten laut Werner eine sexuelle Beziehung und die Nacht miteinander verbracht. Am Tatnachmittag schickte sein Chef den Angeklagten heim, weil der sich nicht wohl fühlte. Das spätere Opfer war im Restaurant. Sie telefonierten miteinander. Gegen 16.10 Uhr verließ die Frau das Lokal.

Spätestens da, so der Vorwurf, habe er sich entschlossen, die Frau zu töten. Er holte das Dönermesser aus der Küche und folgte der Frau in einen schwer einsehbaren Bereich auf dem Weg zur Federnseestraße. Sie redeten etwa 10 Minuten, dann hieb er mit dem Messer auf ihren Kopf und auf ihren Hals ein, so Werner. Als die Frau am Boden lag, habe er noch dreimal auf sie eingeschlagen. Sie verblutete.

Der Angreifer lief zurück in das Restaurant. Dort schlug er mit dem Messer auf einen Gast ein, den er wuchtig im Gesicht traf, wie der Ankläger vortrug. Dabei trennte er diesem Opfer den Oberkiefer ab. Wenn ihn das Messer nur unwesentlich tiefer getroffen hätte, wäre der Mann daran gestorben, sagte der Staatsanwalt. Der danebensitzende Gast konnte einen Messerhieb mit dem Stuhl abwehren.

Der Täter lief weiter zum Zentralen Omnibusbahnhof, wo er weitere Menschen attackierte. Er schlug die Scheiben eines Citroën ein und hieb ins Innere auf die Köpfe der Fahrerin und des Beifahrers ein. Die Fahrerin konnte das abgewürgte Auto wieder starten und wegfahren. Dennoch erlitt die Frau schwere Schnitte am Arm. Mit gezücktem Messer lief der Angreifer weiter durch die Innenstadt in Richtung Karlstraße. Passanten flüchteten in panischer Angst vor ihm, berichtete Werner. Der Täter habe versucht, auf einen Mann einzuschlagen, der vor einem Dönerimbiss saß. Eine weitere Zeugin stürzte auf der Flucht und brach sich die Mittelhand und den Kiefer.

Am Listplatz wurde der Täter dann von einem Auto erfasst und zu Boden geschleudert. Dort konnten ihn die zwischenzeitlich eingetroffene Polizei und weitere Zeugen überwältigen.

Die Anklage lautet nun auf Mord und zweifachen Mordversuch. Terminiert sind bislang 14 Verhandlungstage bis April. Voraussichtlich wird die Verhandlung am 14. Februar fortgesetzt. Unter anderem wird dann der Angeklagte selbst gehört. Verteidiger Andreas Eggstein kündigte an, sein Mandant werde sich zur Person äußern, zunächst aber nicht zur Sache.

Gegenstand des Verfahrens ist auch, ob der Angeklagte psychisch krank ist. Ein Jugendgerichtshelfer sagte aus, der Mann habe ihm nach der Tat erzählt, er habe damals Stimmen gehört: Sein Großvater habe ihn geheißen, er solle Alkohol und Drogen konsumieren.

Verwirrspiel um das Alter des Angeklagten

Am ersten Verhandlungstag ging es nur um das tatsächliche Alter des Angeklagten. Dieser hatte nachträglich angegeben, er sei zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt gewesen. In diesem Fall hätte das Schwurgericht den Fall an die Jugendkammer verweisen müssen. Der Angeklagte erklärte, die amtlichen Dokumente seien seinerzeit in Syrien zurückdatiert worden, damit er früher eingeschult werde. Wie es dort offenbar in solchen Fällen üblich ist, wurde der 1. Januar 1995 in die Geburtsurkunde eingetragen. Der Angeklagte sagt hingegen, er sei am 16. November 1995 geboren. Doch seine Mutter hatte telefonisch erklärt, ihr Sohn sei schon am 16. November 1994 zur Welt gekommen. Und ein syrischer Freund erklärte, der Angeklagte habe ihm im Sommer beim Kauf einer ermäßigten Fahrkarte gesagt, er sei bereits 21 Jahre alt. So ging Richter Ulrich Polachowski davon aus, dass das Schwurgericht zuständig bleibt.