Rottenburg

Mit Ordnungsgeld

Radfahren soll auf dem Rottenburger Marktplatz weiterhin in Schrittgeschwindigkeit erlaubt sein.

28.06.2022

Von Ralf Brück, Rottenburg

Da am Anfang der Fußgänger-/ Konflikt-Zone immer noch keine neue Beschilderung ist (Stand Morgen des Neckarfestfreitags), scheint die Diskussion noch offen. Warum sollte man sein Fahrrad früh morgens oder spät abends über den ausgestorbenen Marktplatz schieben? Genauso unsinnig wäre es im Wochenmarktgedränge auf Schrittgeschwindigkeit zu pochen. Das Zauberwort heißt „angemessen“.

Statt über neue Regelungen nachzudenken, sollte die Verwaltung einfach geltendes Recht, sprich § 1 der StVO (gilt auch für Fußgänger!), anwenden und kontrollieren!!! Die Stoßzeiten sind bekannt, und das Ordnungsamt sollte sich nicht scheuen, „Mini-Putins/Erdogans“ anzuhalten und gegebenenfalls mit einem Ordnungsgeld zu belegen. Eine Verwaltung mit Juristen als Oberhaupt sollte sich nicht von eventuellen Klagen ins Bockshorn jagen lassen.

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Erstellt:
28.06.2022, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 21sec
zuletzt aktualisiert: 28.06.2022, 01:00 Uhr

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