Tübingen

Ministerin für Hartz-IV-Sanktionen

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut antwortete auf den Brief des Tübinger Arbeitslosentreffs TAT.

26.03.2020

Von ran

„Es ist natürlich ganz klar, dass wir in der derzeitigen Krisensituation alle aktuellen Ausnahmeregelungen des Bundes zum SGB II-Bezug unterstützen.“ Niemand müsse sich Sorgen darum machen, dass wegen der Corona-Krise Leistungen nicht oder verspätet gezahlt werden. Das versichert die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Sie antwortete jetzt auf einen offenen Brief des Tübinger Arbeitslosentreffs TAT. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert er die generelle Abschaffung der Sanktionen beim Bezug von Arbeitslosengeld (wir berichteten). Die große Mehrheit der Leistungsempfänger arbeite gut mit dem Jobcenter zusammen, so die Ministerin. Dennoch brauche man Sanktionsregelungen, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen. „Ansonsten liefe das System leer“, so die Balinger CDU-Landtagsabgeordnete. Bei der Neuregelung wollten die CDU-Arbeitsminister der Länder die Vorgaben der Verfassungsrichter „möglichst eng“ umsetzen: Sanktionen dürften nicht mehr als 30 Prozent betragen, und es müsse eine Härtefallprüfung geben. Unterkunftskosten blieben ausgenommen. Wer eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit „ohne wichtigen Grund standhaft“ verweigere, solle aber künftig die Verdienstmöglichkeiten angerechnet bekommen. Das bekämen die Jobcenter als „zusätzliches Instrument“ in die Hand.

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Erstellt:
26.03.2020, 19:25 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 26.03.2020, 19:25 Uhr

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