In Bebenhausen gab es eine Geschwindigkeitsmessung.

Mindestens 150 Meter

12.08.2016

Von Dietmar Scholz

Am Montag, 8. August, fanden in der verkehrsberuhigten Zone in Bebenhausen Geschwindigkeitsmessungen statt. „Geblitzte“ Verkehrsteilnehmer seien auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 3. Februar 2011 – 2 Ss 8/11 hingewiesen. Das Gericht hat unter Bezugnahme auf eine Richtlinie des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg einen Abstand zwischen Messgerät und Beginn oder Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung von mindestens 150 Metern festgestellt. Die gesamte verkehrsberuhigte Zone in Bebenhausen hat eine Länge von etwa 80 Metern.