Justiz
Milde Strafe für rabiaten Arbeitgeber
Der Fuhrunternehmer, der seinen Fahrer daheim besuchte, schlug und mit einer Waffe bedrohte, kommt mit Bewährung davon.
Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Tübingen verurteilte den Unternehmer aus dem Kreis Böblingen wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Unternehmer seinem Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Angeklagte hatte vor einem Jahr seinem Fahrer, der sich krankgemeldet hatte, in dessen Wohnung in Starzach einen Besuch abgestattet, weil er ihn fälschlicherweise verdächtigte, aus einem der Firmen-Lastwagen eine Tankkarte entwendet und damit 1,3 Tonnen Diesel für sich selbst abgezweigt zu haben. Zudem hatte der Fahrer einen wichtigen Schlüssel für eine neue Tour bei sich (wir berichteten).
Das Verfahren gegen den jüngeren Bruder des Transportunternehmers, der mit nach Starzach gefahren war, sich dort aber im Hintergrund hielt, wurde gegen eine Auflage von 150 Arbeitsstunden vorläufig eingestellt.