Urteil

Mieter müssen nachzahlen

Das Land Berlin hätte Mieten-Regelung gar?nicht entscheiden dürfen. Jetzt?gilt dort wieder altes Recht.

16.04.2021

Von DPA

Karlsruhe. Umstritten war das bundesweit einmalige Berliner Mietendeckel-Gesetz von Anfang an. Nun findet es ein unrühmliches Ende: Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hätte es nie existieren dürfen.

Was haben die Karlsruher Richter entschieden? Sie kommen nach einer Normenkontrollklage zu dem Schluss, dass bei den Mietpreisen allein der Bund das Sagen hat. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.).

Wie funktionierte der Mietendeckel? Seit Februar 2020 waren die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014 fertiggestellte Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Wurde eine Wohnung wieder vermietet, musste sich der Vermieter an Obergrenzen halten, die sich an Alter, Ausstattung und Lage bemaßen sowie an die zuletzt verlangte Miete. Seit 23. November 2020 waren Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen lagen und damit als überhöht galten, gesetzlich verboten. Sie mussten vom Vermieter bei Androhung hoher Bußgelder gesenkt werden.

Und wie geht es für die Mieter jetzt weiter? Auf Mieter kommen zum Teil Nachzahlungen und eine Rückkehr zur früheren Miete zu. Denn sie müssen rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem der Deckel in Kraft trat, wieder die Miete zahlen, die sie mit ihren Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbart haben, so Berlins Senatsverwaltung für Wohnen. Wurde die Miete also gesenkt, wird der Differenzbetrag zur ursprünglich vereinbarten Miete nun fällig. Der Wohnungskonzern Vonovia kündigte an, auf Rückzahlungen zu verzichten, der Konzern Deutsche Wohnen SE will das nicht. Mit Kündigung müssen Mieter, die sich an das Mietendeckel-Gesetz hielten, nicht rechnen. dpa