Tübingen

Menschenrecht

19.02.2019

Von Richard Theurer, Tübingen

Herr Palmer möchte enteignen lassen. Damit begeht er einen schwerwiegenden Eingriff in ein Menschenrecht. Das Recht auf Eigentum ist ein solches. Es muss also eine gute Begründung dafür geben. Im Interview mit dem TAGBLATT findet sich diese jedenfalls nicht. Er räumt ja selber ein, dass durch die hohen Kosten bei Neubauten keine preisgünstigen Wohnungen entstehen können. Hohe Kosten, die zu einem guten Teil von der Politik verursacht werden. Hier könnte Tübingen mal mit gutem Beispiel vorangehen und die Grundsteuer senken. Angesichts von Rekordsteuereinnahmen sollte das möglich sein.

Ich frage mich auch, was der Neubau von Wohnungen bezüglich der ,Wohnungsnot‘ bewirken soll. Tübingen hatte mal Tausende Wohnungen weniger. Nach der Logik, dass man einfach mehr bauen muss, müssten die Mieten heute ja niedriger sein. Da sie es nicht sind, scheint es, dass die Theorie Mehr-bauen-senkt-die-Mieten falsch ist.

Jetzt bleibt natürlich noch die Möglichkeit, die Mieten per Gesetz zu begrenzen. Wer dann noch bauen oder renovieren soll, wenn die Mieten nicht die Kosten decken, das ist mir ein Rätsel. Man kann die Leute natürlich zwingen, aber da sind wir dann wieder bei Enteignungen.

Sämtliche Eingriffe in den freien Markt können natürlich auch Ungerechtigkeiten bewirken. Werden Wohnungen nach Einkommen vergeben, birgt es die Gefahr, dass beispielsweise der fleißige Handwerker mit Überstunden hinter der Studentin im 18. Semester zurückstehen muss. Gerecht?

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Erstellt:
19.02.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 19.02.2019, 01:00 Uhr

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