Prozess

Mehrere Jahre Haft für Angriff

Das Landgericht Stuttgart fällt ein Urteil im Fall zweier linker Aktivisten. Sie hatten Querdenker-Demonstranten schwer verletzt.

14.10.2021

Von LSW

Einer der beiden Angeklagten im Landgericht Stuttgart. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Einer der beiden Angeklagten im Landgericht Stuttgart. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart. Weil sie am Rande einer „Querdenker“-Demonstration in Stuttgart mehrere Männer brutal niederschlugen, sind zwei junge Leute aus der linken Szene zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Richter Johannes Steinbach sagte am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung, man habe es mit einem „sehr traurigen Fall“ zu tun. Die beiden Angeklagten seien ideologisch verblendet und hätten eine schwere Straftat begangen. Der 21-Jährige wurde zu viereinhalb und der 26-Jährige zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Aus einer Gruppe von 20 bis 50 dunkel gekleideten Personen waren im Mai 2020 drei Männer zusammengeschlagen worden, die zu einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der damaligen Landesregierung gehen wollten. Die Opfer wurden teilweise schwer verletzt. Ein Mann ist seitdem auf einem Auge fast blind. Ein anderer erlitt einen Schädelbruch und lag nach der Attacke einige Zeit im Koma.

Alle drei Opfer arbeiten beim Autokonzern Daimler und sind Betriebsratsmitglieder der rechten Gewerkschaft „Zentrum Automobil“. Richter Steinbach sagte, sie gehörten einer „obskuren Kleingewerkschaft“ an. Die Angeklagten seien aber zu weit gegangen und hätten sich angemaßt, die gegnerische Gruppe zu attackieren. Die beiden Männer machten in dem Verfahren keine Angaben zu den Vorwürfen.

Das Gericht stützte sich bei der Verurteilung auf Indizien. So wurde eine am Handschuh des 21-Jährigen sichergestellte DNA-Spur einem der Opfer zugeschrieben. Ein Haar des anderen Angeklagten wurde an einer Reizgaskartusche entdeckt, die am Tatort gefunden worden war. Der jüngere der beiden Angeklagten sei außerdem von der Polizei kurz nach der Tat in der Nähe angetroffen worden, sagte der Richter.

Die Verteidigung hatte eine unsachgemäße Spurensicherung kritisiert und deshalb Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage von versuchtem Totschlag ausgegangen und hatte deswegen eine etwas höhere Strafe beantragt. Weil sich das aber nicht beweisen ließ, verurteilte das Landgericht das Duo wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa