Urteil

Mehr Kinder, weniger Beitrag

Nachwuchsreichen Familien wird bei der Pflegeversicherung geholfen, aber nicht bei der Renten- und Krankenversicherung.

27.05.2022

Von Christian Rath

Karlsruhe. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen demnächst nach der Kinderzahl gestaffelt werden. Spätestens ab dem 1. August 2023 werden kinderreiche Familien weniger Beitrag zahlen als kinderarme und kinderlose Versicherte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dagegen halten die Richter eine Differenzierung bei den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung nicht für erford...

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