Rottenburg · Corona

Maskenpflicht jetzt auch auf Märkten

Die Stadt Rottenburg verschärft angesichts steigender Coronazahlen die Regelungen für Feiern und Märkte.

15.10.2020

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Mit einer Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Rottenburg auf steigende Coronazahlen und schränkt die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen, Feiern und sonstigen privaten Zusammenkünften weiter ein. Anlass ist die sogenannte 7-Tage-Inzidenz. Innerhalb der letzten 7 Tage wurden auf dem Gebiet des Landkreises Tübingen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner/innen mit dem Corona-Virus festgestellt. Damit sei „die kritische Grenze für die Annahme eines erhöht risikobehafteten lokalen Ausbruchsgeschehens überschritten“.

Ab sofort gilt: In öffentlichen oder angemieteten Räumen sind bei privaten Veranstaltungen nur maximal 25 teilnehmende Personen zulässig, in privaten Räumen maximal 15. Auch bei privaten Feiern müssen laut Verordnung die Gastgeber die Daten der Teilnehmer/innen erfassen (soweit sie nicht bereits bekannt sind). Außerdem gilt Maskenpflicht beim Besuch von Märkten im gesamten Stadtgebiet. Die Regelungen gelten, bis die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis wieder unter 35 gesunken ist. an