Schulen

Corona-Regeln verschärft: Maskenpflicht und Wechselbetrieb

In zwei Wochen beginnen die Osterferien. Nun hat die Landesregierung erneut die Regeln für den Unterricht an Grund- und weiterführenden Schulen geändert.

20.03.2021

Von AXEL HABERMEHL

Die Maske gehört für Grundschüler ab Montag genauso zur Standardausstattung wie das Mäppchen. Foto: Marijan Murat/dpa

Die Maske gehört für Grundschüler ab Montag genauso zur Standardausstattung wie das Mäppchen. Foto: Marijan Murat/dpa

Stuttgart. Die Corona-Regeln für Schulen werden erneut verschärft. Das Staatsministerium von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Donnerstag zwei Änderungen angekündigt. Am Freitag stellte Kretschmann weitere Verschärfungen in den Raum. Was Schüler, Eltern und Lehrer nun für die zwei Wochen bis zu den Osterferien wissen sollten. Ein Überblick:

Maskenpflicht: Auch Grundschulkinder müssen künftig auf dem Schulgelände, auch im Unterricht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, teilte das Staatsministerium mit. Dazu soll die Corona-Verordnung des Landes geändert werden. Laut einer Sprecherin Kretschmanns ist davon auszugehen, dass die Verordnung spätestens am Samstag verkündet werde. Auch Eltern von Grundschülern sollten also daran denken, Kindern ab Montag eine Maske mitzugeben.

Wechselbetrieb: Vergangenen Montag sind landesweit auch die Fünft- und Sechstklässler zum Präsenzunterricht im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ in die Schulen zurückgekehrt. Nun tritt Kretschmann auf die Bremse. Weiterführenden und einigen sonderpädagogischen Schulen solle zur Umsetzung der Abstandsregeln ermöglicht werden, Wechselunterricht zu wählen, teilte die Regierungszentrale in Stuttgart mit. So soll der Abstand in den Klassenzimmern eingehalten werden können. Auch hier waren die Details am Freitag noch unklar, damit Abstand gehalten werden kann. Eine Pflicht zum Wechselbetrieb soll es nicht geben. Wo er eingeführt wird, müsste es wohl Notbetreuung geben. Eine Sprecherin von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sagte, ein Informationsschreiben an Schulleiter sei vorbereitet, aber noch nicht verschickt, weil die Verordnung noch nicht geändert war. Dieser müssen alle Ministerien per Umlaufverfahren zustimmen.

Tests: Ab kommendem Montag soll es, wie schon länger angekündigt, mehr Schnelltests für das Personal von Schulen und Kitas geben. Zweimal pro Woche können sich die Pädagogen dann auf Kosten des Landes freiwillig anlasslos testen lassen, kündigte Eisenmanns Amtschef Michael Föll (CDU) in einem Schreiben an die Einrichtungen an. „Die Testungen können in den etablierten Strukturen der Kassenäztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wie Haus- oder Facharztpraxen sowie Corona-Schwerpunktpraxen und in Apotheken, die die Durchführung von Antigenschnelltests anbieten, durchgeführt werden“, schrieb er.

Weiteres: Das Staatsministerium arbeitet zudem an Corona-Konzepten für Schulen für die Zeit nach den Osterferien (6.-10. April). Dabei geht es unter anderem um Schnelltest-Möglichkeiten für Schüler, aber auch um ein auf Inzidenz-Zahlen basierendes Konzept zur Öffnung oder Schließung des Schulbetriebs vor Ort. Kretschmann stellte am Freitag wegen der steigenden Infektionszahlen eine Verschärfung der Corona-Auflagen in den Raum. „Damit muss man rechnen, dass Dinge zurückgenommen und verschärft werden“, sagte er der Agentur dpa. Das könne auch Schulen betreffen. Am Montag beraten erneut die Regierungschefs von Bund und Ländern über die Corona-Lage.

Reaktionen: Der Verband der Grundschullehrer reagierte zurückhaltend auf die Maskenpflicht. Zwar freue man sich, „dass dem Gesundheitsschutz endlich mehr Bedeutung zugemessen wird“, erklärte Edgar Bohn, Landeschef des Verbands. Unklar sei aber, „wie sich das Maskentragen gerade im Anfangsunterricht auf den Lese- und Schreiberwerb auswirkt. Hier müssen wir die Erfahrungen auswerten“. Gerhard Brand vom Verband Bildung und Erziehung begrüßte die neuen Regeln. Viele Lehrer hätten Angst, sich im Unterricht anzustecken. Brand forderte auch für Grundschulen die Möglichkeit, auf Wechselunterricht umsteigen zu dürfe.