Tübingen

Maskenpflicht am Tübinger Uniklinikum ab dem 13. November

Ab Montag, 13. November, gilt am Uniklinikum Tübingen für Besuchspersonen sowie ambulante Patientinnen und Patienten wieder eine Maskenpflicht.

09.11.2023

Von ST

Symbolbild: Uniklinikum Tübingen

Symbolbild: Uniklinikum Tübingen

Aufgrund der wieder steigenden Zahlen an Corona-Infektionen, hat sich die Leitung des Tübinger Uniklinikums zur Wiedereinführung der Maskenpflicht entschieden. „Um insbesondere vulnerable Patientinnen und Patienten davor zu schützen, sich während ihres Aufenthalts amUniversitätsklinikum (UKT) zu infizieren, haben wir zusammen mit unseren Experten entschieden, die Regelungen anzupassen“, erklärt Professor Jens Maschmann, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender in einer Mitteilung des Uniklinikums.

Ab Montag, 13. November gilt daher für folgende Personengruppen die Pflicht, in den Gebäuden des UKT einen einfachen Mund-Nasen-Schutz („OP-Maske“) zu tragen:

  • für ambulante und Tagesklinik-Patientinnen und -Patienten
  • für Besuchspersonen
  • für alle Personen mit Erkältungssymptomen

Die genannten Personengruppen werden gebeten, eigenständig eine Maske mitzubringen. Allerdings werden auch Masken vor Ort zur Verfügung gestellt. Im direkten Patientenkontakt werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKT ab Montag ebenfalls durchgehend mit Mund-Nasen-Schutzarbeiten.