Tübingen/Stuttgart

Lucha: Corona-Warnstufe im Land bald erreicht – was das bedeutet

Für Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) ist es eine Frage der Zeit, bis Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe erreicht. Vor allem Ungeimpfte haben es dann schwieriger. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

27.10.2021

Von itz

Gesundheitsminister Manfred Lucha. Bild: Ulrich Metz

Gesundheitsminister Manfred Lucha. Bild: Ulrich Metz

„Ich rechne tatsächlich damit, dass die Warnstufe schon am Mittwoch ausgelöst wird“, hatte Manfred Lucha zuletzt gesagt. „Wenn der Wert dann am Donnerstag nicht wieder unter 250 sinkt, rufen wir am Freitag die Warnstufe aus.“

Wie wird die Warnstufe ausgelöst?

In der Corona-Verordnung des Landes heißt es: „Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.“ Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht.

Wann wird die Warnstufe ausgelöst?

Die Hospitalisierungsinzidenz lag im Land am Dienstag bei 3,9. Der kritische Wert von 8,0 dürfte also zunächst nicht erreicht werden. Allerdings befinden sich nach Landesangaben vom Dienstagabend derzeit 234 Covid-19-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung – mehr als die Hälfte davon muss laut DIVI-Intensivregister beatmet werden. Heißt: Sollte dieser Wert am Mittwoch die 250 überschreiten und am Donnerstag nicht wieder darunter sinken, müsste gemäß der Verordnung am Freitag die Warnstufe ausgerufen werden.

Ein Corona-Patient wird hier auf der Intensivstation des Tübinger Uniklinikums behandelt. Archivbild: Ulrich Metz

Ein Corona-Patient wird hier auf der Intensivstation des Tübinger Uniklinikums behandelt. Archivbild: Ulrich Metz

Was ändert sich in der Warnstufe?

Bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen, etwa Hochzeiten oder Geburtstagen, dürfen nur noch ein Haushalt und fünf weitere Personen zusammenkommen, die nicht geimpft oder genesen sind (Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, zählen ebenfalls nicht dazu). Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. Bei diesen Privatevents gibt es keine Möglichkeit, durch einen negativen Test nicht zum einen Haushalt oder den fünf zugelassen Personen zu gehören.

Wo ist in der Warnstufe ein PCR-Test nötig?

Der größte Unterschied der derzeit gültigen Basisstufe zur Warnstufe ist, dass in den meisten Bereichen in Innenräumen dann kein Schnelltest mehr ausreichen wird, sondern ein PCR-Test für das 3G-Modell notwendig ist. Dies gilt für: öffentliche Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Vereinsfeste, etc.), Kultureinrichtungen (Museen, Galerien, etc.), Messen und Kongresse, Gastronomie-Betriebe und Spielhallen, Freizeiteinrichtungen (Sportstätten, Bäder, etc.), Schifffahrten, außerschulische Bildung (VHS-Kurse, Musikschulen, etc.), Sport in geschlossenen Räumen sowie in Bordellen. Im Freien, beispielsweise bei Festen oder in der Gastronomie, muss zwar kein PCR-, dafür aber ein Schnelltest vorgelegt werden. Auch dort gilt dann das 3G-Modell. Weiterhin können Veranstalter, Gastronomen, Dienstleister oder Händler das 2G-Modell als Option nutzen.

Welche weiteren Einschränkungen gibt es?

In Diskotheken gibt es keine Möglichkeit mehr, mit einem Test hineinzukommen. Dort gilt in der Warnstufe ausnahmslos die 2G-Regel. Bei mehrtägigen Veranstaltungen im Bildungssegment, also beispielsweise bei Fahr- oder Flugschulen sowie Sprach- oder Integrationskursen, müssen sich Ungeimpfte und Nicht-Genesene jeden dritten Tag testen lassen.

Was bedeutet die Warnstufe für Weihnachtsmärkte?

Am morgigen Donnerstag tritt eine Anpassung in der Verordnung deshalb in Kraft. Es heißt: „Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen, erlaubt. In der Basis- und Warnstufe gilt 3G.“ Ein negativer Antigen-Schnelltest ist für nicht geimpfte oder genesene Personen dabei ausreichend. Stände, die Waren anbieten, die nicht zum sofortigen Verzehr gedacht sind, müssen dagegen keinen G-Status abfragen.

In welchen Bereichen ändert sich nichts?

In öffentlichen Verkehrsmitteln, bei religiösen Veranstaltungen sowie im Einzelhandel gibt es weiterhin keine Pflicht zum Nachweis. Sogenannte körpernahe Dienstleistungen laufen weiter wie gehabt mit dem 3G-Modell, bei dem ein Schnelltest genügt. In Beherbergungsbetrieben ist weiterhin jeden dritten Tag ein Test für Ungeimpfte und Nicht-Genesene notwendig.

Im Bus und in der Bahn ändert sich durch die Warnstufe nichts. Symbolbild: ©Photoboyko - stock.adobe.com

Im Bus und in der Bahn ändert sich durch die Warnstufe nichts. Symbolbild: ©Photoboyko - stock.adobe.com

Was folgt nach der Warnstufe?

Es gibt in der aktuellen Landesverordnung neben der Basis- und der Warnstufe noch eine weitere Verschärfung: die Alarmstufe. Sie wird ausgerufen, „wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet“.

Wann geht es eine Stufe zurück?

Sollte das Land die Warnstufe erreichen, könnten die Regeln dann wieder gelockert werden (= Basisstufe), „wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde“, heißt es in der Verordnung.

Spielt die Inzidenz keine Rolle mehr?

Die Inzidenz bleibt ein Indikator für das Infektionsgeschehen. Allerdings stehen die jeweils gültigen Regeln inzwischen in Zusammenhang mit der Auslastung der Krankenhäuser, nicht mehr mit den Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen.

Gibt es regionale Unterschiede?

Nein. Bis zum Sommer, als der Inzidenzwert der Neuinfizierten maßgeblich war, konnten die Landratsämter auf Basis der Verordnung in den jeweiligen Landkreisen eigene Regeln erlassen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Die Regeln der Warnstufe basieren auf den landesweiten Zahlen und gelten auch in ganz Baden-Württemberg.

Wie ist die regionale Lage derzeit?

Am Tübinger Uniklinikum sind die Zahlen der Corona-Patienten seit Wochen recht konstant. Am gestrigen Dienstag wurden dort zwölf mit dem Coronavirus infizierte Patienten behandelt, acht davon auf der Intensivstation. Nach DIVI-Angaben sind von 71 Intensivbetten im Landkreis Tübingen derzeit 67 belegt, davon 11,27 Prozent durch Covid-19-Patienten. Im Kreis Reutlingen werden derzeit sechs Corona-Patienten auf der Intensivstation behandelt. Dort gibt es allerdings auch insgesamt nur 18 Intensivbetten, von denen 17 belegt sind (33,3 Prozent durch Covid-Patienten).

„Viele Stationen sind am Limit“

Am Dienstag waren 72,7 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg, die zwölf Jahre oder älter sind, vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Gesundheitsminister Manfred Lucha bemängelte in einer Pressemitteilung, dass der überwiegende Teil der Patienten auf den Intensivstationen ungeimpft ist. „Eine Belastung des Gesundheitssystems wie im vergangenen Winter können wir uns nicht mehr erlauben“, sagte er. „Wir haben dem klinischen Personal viel zugemutet, viele Stationen sind personell heute schon am Limit.“ Gerade jetzt seien Hygienemaßnahmen wie Abstandsregeln oder der Mund-Nasen-Schutz sehr ernst zu nehmen.

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Erstellt:
27.10.2021, 09:42 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 53sec
zuletzt aktualisiert: 27.10.2021, 09:42 Uhr

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