Kreis Tübingen · Infektionsschutz

Lohn kommt auch bei Quarantäne

Wer nicht krank ist, aber mit Corona-Verdacht zuhause bleiben muss, erhält dennoch sein Gehalt.

28.02.2020

Von hz

Kontaktpersonen von Corona-Infizierten zeigen oft selbst keine Symptome und werden deshalb zunächst nicht auf das Virus getestet – und mangels Krankheit auch nicht krankgeschrieben. Wer bezahlt aber Lohn oder Gehalt, wenn solche Arbeitnehmer dennoch vorsichtshalber in häusliche Quarantäne geschickt werden? Die Regelungen zur Quarantäne finden sich im Infektionsschutzgesetz. Das Tübinger Landratsa...

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