Kreis Tübingen · Corona-Verordnung

Lockerungen mit Einschränkung

Erst bei einer stabilen Siebentageinzidenz unter 35 sind keine negativen Schnelltests mehr für Sporttreibende nötig.

05.06.2021

Von ST

Nach dem Hin und Her der vergangenen Tage um Tests für Kinder unter 14 Jahren im Vereinstraining hat die Landesregierung jetzt per Verordnung weitere Lockerungsschritte der Corona-Vorgaben verkündet: Die Änderungen treten am Montag in Kraft. Der Landkreis Tübingen befindet sich – nach aktuellem Stand – dann in Öffnungsstufe 3 (Siebentageinzidenz fünf Tage oder länger unter 35). Das bedeutet, dass beim Sport in größeren Gruppen künftig nur noch 10 Quadratmeter pro Person vorgeschrieben sind. Außerdem ist auch eine nicht kontaktarme Sportausübung erlaubt, wie beispielsweise Ringen oder Judo. Zudem dürfen von Montag an auch mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Wettkämpfen zusehen (Öffnungsstufe 1: 100 Personen im Freien; Öffnungsstufe 2: 250 Personen im Freien oder 100 in geschlossen Räumen; Öffnungsstufe 3: 500 im Freien oder 250 in der Halle).

Weitere Lockerungen würde es geben, wenn der Landkreis den Schwellenwert von 35 dauerhaft, also an fünf Tagen in Serie, unterschreitet. Beim Sport im Freien muss dann kein negativer Schnelltest mehr vorgelegt werden. Draußen sind dann bei Sportveranstaltungen 750 Zuschauer erlaubt. Für privat organisierte Gruppen, die beispielsweise auf Bolzplätzen kicken wollen, gelten die neuen Regelungen übrigens nicht.

Offene Fragen gibt es bei der Nachweispflicht für Schülerinnen und Schüler im Vereinssport: „Es gab an den Regelungen in den vergangenen Tagen viel Kritik“, zitiert das Kulturministerium Ministerin Theresa Schopper. „Wir haben in der Corona-Verordnung nun für die Vereine wesentliche Erleichterungen vorgenommen, die dabei helfen sollen, auch im Breitensport möglichst viel Sport anzubieten.“

Damit ist es zwar ausreichend, dass Schülerinnen und Schüler von der Schule bescheinigte negative Tests vorlegen, die 60 Stunden gelten und mit den beiden Schultests pro Woche fünf Tage ohne weitere Tests im Verein trainieren dürfen. Allerdings ist unklar, wie genau das mit den Schul-Bescheinigungen der Tests laufen soll. In der angekündigten Corona-Verordnung Schule sind jedoch Vereinfachungen zu erwarten. „Allerdings braucht es auch Lösungen für den Fall, dass Schulen keine Testnachweise ausstellen und für Kinder, die das Schulalter noch gar nicht erreicht haben“, schreibt der Württembergische Fußballverband in einer Mitteilung.

Doch Zuschauer in Belsen

Die LG Steinlach-Zollern hat angekündigt, dass zum Leichtathletik-Meeting „Jump & Fly“ am Freitag,

11. Juni, im Belsener Ernwiesenstadion doch Zuschauer zugelassen werden sollen. Der Eintritt ist frei.

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Erstellt:
05.06.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 34sec
zuletzt aktualisiert: 05.06.2021, 01:00 Uhr

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