Tübingen · Corona

Lockerungen am Montag: Wieder shoppen ohne Termin

Die Inzidenz im Kreis Tübingen blieb unter 50: Das Landratsamt erlaubt von Montag an weitere Lockerungen.

30.05.2021

Von ST

Corona im Kreis Tübingen. Symbolbild: Gerd Altmann / Pixabay / Landkreis Tübingen

Corona im Kreis Tübingen. Symbolbild: Gerd Altmann / Pixabay / Landkreis Tübingen

Auch Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag für den Kreis Tübingen am fünften Tag in Folge eine 7-Tage-Inzidenz unter 50 bestätigt, was wie berichtet weitere Lockerungen bedeutet. Von Montag an gilt:

Private Zusammenkünfte sind mit 10 Personen aus höchstens 3 Haushalten zulässig (Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt).

Geschäfte dürfen allgemein öffnen. Einkaufen ist ohne Termin und Zeitfenster möglich, Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden. Es ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt. Die Testpflicht entfällt.

Gastronomiebetriebe dürfen weiterhin nur bis 21 Uhr öffnen, die Testpflicht bleibt erhalten.

Bibliotheken, Archive, Museen, zoologische und botanische Gärten, Galerien und Gedenkstätten dürfen ohne allgemeine Personen-Begrenzung öffnen. Die Einrichtungen definieren individuelle Grenzen. Besucher müssen Abstand halten, Kontaktdaten müssen erfasst werden. Nachweise über negativen Test, vollständige Impfung oder Genesung sind nicht nötig.

Schulen können nach den Pfingstferien in den Präsenzunterricht gehen. An beruflichen und weiterführenden Schulen entfällt das Abstandsgebot.

Zu den konkreten Regelungen verweist das Landratsamt auf die aktuelle Corona-Verordnung des Landes, auch grafisch aufbereitet: www.tagblatt.de/stufenplan. Sollte die 7-Tage-Inzidenz wieder über 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner steigen und an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 bleiben, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden. Von den genannten Lockerungen unberührt bleiben die sogenannten Öffnungsschritte der Corona-Verordnung. Der Landkreis bleibt vorerst im Öffnungsschritt 1 (weggefallene Ausgangssperre, kleinerer Kulturveranstaltungen, touristische Beherbergungen, Gastronomiedienstleistungen).

Falls der Schwellenwert 50 weiterhin nicht überschritten wird, können vom 5. Juni an weitere Lockerungen (Öffnungsschritt 2) greifen. Dann dürften etwa Fitnessstudios unter Auflagen öffnen und bei Veranstaltungen zur Religionsausübung wäre mit Testpflicht Gemeindegesang zulässig. Musik-, Kunst-, Tanz- und Ballettschulen könnten bis zu 20 Personen unterrichten. Gastronomiebetriebe dürften bis 22 Uhr öffnen. Die Testpflicht bliebe aber dennoch erhalten.

Eine Auflistung aller Lockerungen der sogenannten sicheren Öffnungsstufen gibt es über www.tagblatt.de/schritte.