Corona-Pandemie

Lockdown noch bis Mitte Februar: Was jetzt gilt

Die Angst vor der Mutation geht um und sorgt dafür, dass Bundeskanzleramt und Ministerpräsidenten im Kampf gegen das Virus noch einmal nachsteuern.

20.01.2021

Von NBR

Um den weiteren Umgang mit Schulen und Kindergärten wurde gerungen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Um den weiteren Umgang mit Schulen und Kindergärten wurde gerungen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Berlin. Der Lockdown geht in die Verlängerung – und zwar bis Mitte Februar. Das zumindest war am Dienstag rasch Konsens zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten. Um andere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurde dagegen siebeneinhalb Stunden länger gerungen.

Homeoffice Um Kontakte und damit Infektionen am Arbeitsplatz zu minimieren, werden die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, wenn die Tätigkeiten es zulassen. Das bedeutet das Recht, am heimischen Küchentisch zu arbeiten, aber nicht die Pflicht dazu – die Arbeitnehmer haben die Wahl, auch wenn sie ausdrücklich gebeten werden, dies zu nutzen. Die genauen Regeln soll Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einer Verordnung erlassen, die vorerst bis zum 15. März gelten soll.

Die nötige Rechtsgrundlage wurde Ende 2020 ins Arbeitsschutzgesetz eingefügt. Danach kann er „in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite“ ohne Zustimmung des Bundesrats Vorschriften machen, allerdings nur für einen „befristeten Zeitraum“, der nicht genauer definiert ist. Wie die Regelung genau aussehen soll, will Heil voraussichtlich an diesem Mittwoch vorstellen.

Wo weiter Präsenz im Betrieb nötig ist, muss der Arbeitgeber „medizinische Masken“ zur Verfügung stellen, bei engen Räumen ohne ausreichende Lüftung oder Abstände FFP2-Masken. Aus der Wirtschaft kam die Kritik, die Homeoffice-Pflicht widerspreche dem Appell des Bundespräsidenten mit dem Arbeitgeber- und dem DGB-Chef, freiwillig zu Hause zu arbeiten. Weggefallen ist die direkte Aufforderung an die Arbeitgeber, durch flexiblere Arbeitszeiten den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten.

Masken In Sachen Mund-Nasen-Schutz wird aufgerüstet. Alltagsmasken aus Stoff oder vor das Gesicht gezogene Tücher reichen künftig laut Beschluss in Geschäften und in Bussen und Bahnen nicht mehr aus. Dort werden medizinische Masken Pflicht. Anders als in Bayern müssen es aber nicht die teuren FFP2-Modelle sein, auch die einfachen, blauen OP-Masken sind zulässig. Diese hätten immer noch eine höhere Schutzwirkung als die Alltagsmasken, deren Wirkung nicht überprüft werde, hieß es zur Begründung. Einigermaßen verlässlichen Schutz auch für den Träger bieten allerdings nur die Masken mit dem Schutzfaktor FFP2 oder FFP3.

Schulen Die Passage war bis zuletzt strittig. Beschlossen wurde dann aber, auch die Schließung von Kitas und Schulen bis zum 14.?Februar zu verlängern. Dies müsse „restriktiv“ umgesetzt werden, hieß es zudem. Als Begründung dafür wurden „ernst zu nehmende Hinweise“ genannt, dass die neuen Virus-Varianten sich offenbar deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreiten.

Altenheime Angesichts vieler Corona-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen, verbunden mit vielen Toten, sollen die Bewohner endlich besser geschützt werden. Dabei soll kurzfristig die Bundeswehr helfen – 10?000 Soldaten sind vorgesehen – und für die Durchführung von regelmäßigen Schnelltests sorgen. Später sollen Freiwillige dazukommen. Grund sind die personellen Engpässe in den Heimen, die dazu geführt haben, dass zu selten getestet wird, obwohl der Bund das bezahlt. Die Schnelltests sollen mehrmals pro Woche verpflichtend für das Personal sowie alle Besucher sein. Zudem müssen alle Beschäftigten, die Kontakt zu den Senioren haben, FFP2-Masken tragen.

Inzidenzen Nach wie vor wird eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 angestrebt. Ziel ist die Nachverfolgbarkeit der Infektionen. In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen „werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.“ Sogenannte „Ausweichbewegungen“ der Bürger in andere Kreise und Länder sollen vermieden werden. Die „regionalen Maßnahmen sollen so angepasst werden, „dass ein Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100?000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz realistisch wird.“ Die Maßnahmen sollen „verhältnismäßig“ sein, aber auch der Tatsache Rechnung tragen, dass ein Scheitern, die Eindämmung der Pandemie „erheblich“ gefährden würde.

Grenzkontrollen Wie immer wieder versprochen, wollen Bund und Länder die Grenzen möglichst offenhalten. Damit das auch so bleibt, werben sie bei den europäischen Partnerländern dafür, ebenfalls energisch gegen die neuen Corona-Mutationen vorzugehen. Weiterhin sollen bei der Einreise aus Ländern mit hohem Aufkommen der neuen Virusform verschärfte Test- und Quarantänepflichten greifen. So muss ein Test innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen werden.

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Erstellt:
20.01.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 05sec
zuletzt aktualisiert: 20.01.2021, 06:00 Uhr

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